Handy am Steuer & Co.
Bis zu 1.700 Euro – Italien führt Mega-Strafen ein
Die italienische Abgeordnetenkammer hat eine Straßenverkehrsreform verabschiedet. Handy am Steuer, Falschparken, Alkohol – all das kostet jetzt mehr.
Die italienische Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch eine Straßenverkehrsreform verabschiedet – und die hat es in sich: Sie besagt, dass Personen, die während des Autofahrens ohne Freisprecheinrichtung ihr Handy benutzen, mit einer Geldstrafe von bis zu 1.700 Euro belegt werden können. Bei wiederholtem Verstoß steigt die Buße sogar auf über 2.500 Euro.
Darüber hinaus kann der Führerschein für einen Zeitraum von 15 Tagen oder bis zu zwei Monaten entzogen werden. Hohe Geldbußen gelten außerdem für Personen, die auf Behindertenparkplätzen parken (von 330 bis 990 Euro) sowie für diejenigen, die Bushaltestellen blockieren (von 165 bis 660 Euro).
"Alkoholsperre" für Wiederholungstäter
Die neuen Regelungen betreffen nicht nur die Nutzung von Handys am Steuer, sondern auch das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Wer zum zweiten Mal mit einem Alkoholwert zwischen 0,5 und 1,5 Promille aufgehalten wird, muss in Zukunft einen strikten Grenzwert von 0,0 Promille einhalten. Zudem muss der Führerschein mit einer neuen ärztlichen Untersuchung erneuert werden. Die Geldstrafen in solchen Fällen steigen um ein Drittel.
Zuletzt müssen sie auf eigene Kosten eine "Alkoholsperre" einbauen, eine Vorrichtung, die den Motor blockiert, wenn ein Blutalkoholgehalt von mehr als Null festgestellt wird.
Wer in Italien mit einem E-Roller unterwegs ist, für den ist in Zukunft ein Nummernschild, Helm, Blinker, Bremslichter sowie Versicherung Pflicht. Wer ohne Nummernschild oder Versicherungsdokumente erwischt wird, muss zwischen 100 und 400 Euro Strafe zahlen. Wer keine funktionierenden Blinker oder Bremslichter hat, muss mit einer Strafe zwischen 200 und 800 Euro rechnen.
Auf den Punkt gebracht
- Die italienische Abgeordnetenkammer hat eine Straßenverkehrsreform verabschiedet, die Geldstrafen von bis zu 1.700 Euro für die Nutzung von Handys ohne Freisprecheinrichtung und hohe Bußgelder für Park- und Verkehrsverstöße vorsieht
- Zusätzlich müssen Wiederholungstäter unter Alkoholeinfluss einen strengeren Grenzwert einhalten, eine ärztliche Untersuchung durchführen und eine "Alkoholsperre" in ihren Fahrzeugen installieren
- Außerdem werden neue Vorschriften für E-Roller eingeführt, darunter die Pflicht zum Tragen eines Nummernschilds, Helms, Blinkern, Bremslichtern und einer Versicherung
- Verstöße werden mit Geldstrafen zwischen 100 und 800 Euro geahndet