Spanien

Billig-Airlines – Gebühren für Handgepäck unzulässig

Da Ryanair & Co Leistungen, die einst im Ticketpreis enthalten waren, nun separat berechnen, verstoßen sie laut spanischer Regierung gegen das Gesetz.

Heute Life
Billig-Airlines – Gebühren für Handgepäck unzulässig
Die spanische Regierung sieht in der Verschärfung der Handgepäckregeln von Billigfliegern einen Verstoß gegen das Gesetz.
Michael Bihlmayer / ChromOrange / picturedesk.com

Für die Mitnahme von Handgepäck, das Ausdrucken von Bordkarten und Sitzplatzreservierungen extra Gebühren zu verlangen, nachdem sie früher im Ticketpreis enthalten waren, ist in Spanien ein Verstoß gegen das Gesetz. Zu diesem Schluss kam jetzt das Ministerium für Soziale Rechte und Verbraucherschutz in Madrid nach längeren Ermittlungen. Das Ministerium bemängelte zudem, dass die Werbung der Airlines oft nur den Preis vor den zusätzlichen Kosten nannte, was die Position der Airlines in Suchmaschinen stärkte.

Auslöser waren Beschwerden des Verbraucherschutzvereins Facua nach den Verschärfungen der Handgepäckregeln. Die vier Billigairlines Ryanair, Easyjet, Vueling und Volotea wurden laut Medienangaben mit einer Strafe von insgesamt 150 Millionen Euro belegt.

Passagieren werde eine Möglichkeit genommen

Eine Entscheidung, die der spanische Lobbyverband der Luftfahrt (ALA) als Verstoß gegen die EU-Binnenmarktregeln und nachteilig für Verbraucher ohne Handgepäck kritisiert. "Den Passagieren wird die Möglichkeit genommen, für genau das zu zahlen, was sie brauchen", heißt es in einer Mitteilung.

Tatsächlich könnte der Entschluss der spanischen Behörden weitreichende Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Billigflieger haben, das auf niedrigen Ticketpreisen und zahlreichen Zusatzkosten basiert.

Die Unternehmen haben noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Ministeriums vorzugehen, und der Airline-Verband ALA schließt gerichtliche Schritte laut RTVE nicht aus.

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Das spanische Ministerium für Soziale Rechte und Verbraucherschutz hat entschieden, dass die Erhebung von zusätzlichen Gebühren für Handgepäck, Bordkarten und Sitzplatzreservierungen durch Billigfluggesellschaften wie Ryanair und Easyjet gegen das Gesetz verstößt
    • Die Airlines wurden mit einer Strafe von insgesamt 150 Millionen Euro belegt, was zu weitreichenden Auswirkungen auf ihr Geschäftsmodell führen könnte
    • Der spanische Lobbyverband der Luftfahrt kritisiert die Entscheidung als nachteilig für Verbraucher ohne Handgepäck
    red
    Akt.