Politik

Bildungsminister will weniger befristete Uni-Verträge

Bildungsminister Martin Polaschek will prekären Uni-Jobs zumindest teilweise beenden. Ab 2025 soll es eine Höchstquote für befristete Verträge geben.

David Winter
Bildungsminister will weniger befristete Uni-Verträge
Nur ein Drittel des Unipersonals hatte 2022 einen unbefristeten Job. Bildungsminister Polaschek will das ändern.
Michael Indra / SEPA.Media / picturedesk.com

In Österreich sollen die Arbeitsbedingungen an Unis besser werden. Bisher sind viele Forscherinnen und Forscher prekär beschäftigt. Sie hangeln sich von Vertrag zu Vertrag. Ende 2022 hatte nur jeder Dritte Angestellte an österreichischen Universitäten eine unbefristete Fixanstellung, wie eine Studie der Donau-Uni Krems für die Arbeiterkammer (AK) ergab.

Bildungsminister Martin Polaschek will das nun ändern. Ab 2025 will der ÖVP-Minister eine Höchstquote für befristete Verträge einführen.

Keine Änderungen bei Kettenverträgen

Festgeschrieben werden soll das in einer Vereinbarung zwischen Ministerium und Unis für die Jahre 2025 bis 2027, heißt es in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung der SPÖ. An der den Quoten werde derzeit im Ministerium gearbeitet, berichtet die "Kleine Zeitung". Details seien derzeit noch unklar.

Die Quote soll zukünftig festlegen, wie viel Prozent des wissenschaftlichen Personals befristet an einer Uni-Organisationseinheit (z.B. Fakultät oder Department) beschäftigt werden kann. Konkrete Zahlen will das Ressort Herbst 2024 fixieren, die Umsetzung soll dann schrittweise erfolgen.

Trotz Plänen zur Begrenzung von befristeten Unijobs sollen die umstrittenen Kettenverträge beibehalten werden.
Trotz Plänen zur Begrenzung von befristeten Unijobs sollen die umstrittenen Kettenverträge beibehalten werden.
Christandl Jürg / KURIER / picturedesk.com

Die umstrittenen Kettenverträge sollen nicht verändert werden. Anders als in anderen Branchen  ist an Unis das Aneinanderreihen befristeter Verträge erlaubt. Seit der Novelle des Uni-Gesetzes von 2021 gilt eine Höchstdauer von sechs Jahren, anschließend darf höchstens zweimal verlängert bzw. ein neuer befristeter Vertrag geschlossen werden.

Nach maximal acht Jahren müssen Forscherinnen und Forscher in entweder einen unbefristeten Vertrag bekommen oder die Bildungseinrichtung verlassen. Das wird auch nach Einführung von Höchstquoten für befristete Uni-Verträge so bleiben, wird im Ministerium betont. Gegen die mit der jahrelangen Befristung verbundenen Unsicherheit hatten Lehrende zuletzt immer wieder protestiert.

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