Viermal erwischt
Betrunkener Radfahrer erhielt lebenslanges Lenkverbot
Die Polizei ertappte einen Kärntner viermal alkoholisiert auf dem Fahrrad. Die BH erteilte daraufhin ein unbefristetes Fahrradverbot.
Zwischen 2019 und 2022 wurde ein Kärntner aus dem Bezirk Hermagor insgesamt viermal alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt. Die Bezirkshauptmannschaft (BH) verhängte daher ein unbefristetes Fahrrad-Lenkverbot, doch das Landesverwaltungsgericht Kärnten hob dieses wieder auf – zu Unrecht, wie der Verwaltungsgerichtshof nun urteilte.
Der erste Vorfall ereignete sich am 17. September 2019. Der Kärntner verursachte mit seinem Fahrrad einen Verkehrsunfall, bei dem er sich selbst den linken Oberschenkel brach und eine schwere Gehirnerschütterung erlitt. Der Alko-Vortest ergab 2,94 Promille, den Alkomat-Test verweigerte der Mann.
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Immer wieder alkoholisiert am Rad
Und es blieb nicht dabei: Auch am 27. Dezember 2020 und am 23. März 2022 fuhr der Kärntner, für den bis Oktober 2024 ein Erwachsenenvertreter bestellt wurde, alkoholisiert mit Fahrrad auf einer Landstraße – er hatte 1,6 Promille bzw. 0,9 Promille. Beamte der Polizeiinspektion Hermagor zeigten den Uneinsichtigen an.
Bereits nach dem dritten Vorfall im März 2022 verhängte die BH Hermagor ein unbefristetes Lenkverbot für Fahrräder – nach einem amtsärztlichen Gutachten wurde dieses aber wieder aufgehoben. Als der Mann aber am 24. September 2022 erneut mit 1,42 Promille auf einem Radweg entdeckt wurde, wurde das unbefristete Lenkverbot wieder aktiviert.
Unbefristetes Lenkverbot aufgehoben
Das gefiel wiederum dem Kärntner gar nicht, er erhob beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde dagegen: Er leide nicht unter einer chronischen Alkoholsucht, sondern trinke nur gelegentlich Alkohol und fahre dann mit seinem Fahrrad auf Radwegen – dies sei die einzige Möglichkeit für ihn, mobil zu sein, lautete die Begründung.
Das Landesverwaltungsgericht gab daraufhin der Beschwerde statt und sprach ein bis zum 7. Oktober 2023 zeitlich befristetes Lenkverbot aus. Doch die BH Hermagor ging in Revision, der Fall landete beim Verwaltungsgerichtshof.
Lenker als "notorische Gefahr für die Sicherheit"
Und dieser hob die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes auf. Somit gilt für den Mann wieder ein unbefristetes Lenkverbot – denn: Es sei aus dem "fehlerhaften Verkehrsverhalten des Mitbeteiligten in der Vergangenheit abzuleiten, dass dieser auch künftig sicherheitsgefährdende Handlungen im Straßenverkehr setzen werde." Zudem stelle das "risikobehaftete Verhalten des Mitbeteiligten im Straßenverkehr (...) eine notorische Gefahr für die Sicherheit dar."
Unbefristete Lenkverbote können bei schweren Verkehrsdelikten, wiederholten Verstößen gegen Verkehrsregeln oder bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch verhängt werden. Dennoch ist es eine Maßnahme, die eher selten von Behörden veranlasst wird. Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, soll es bei jenem Radfahrer das erste Mal in Kärnten gewesen sein ...