Spätestens jetzt flattern den Mietern die Betriebskosten-Abrechnungen ins Haus. Erfahrungswerte zeigen, dass Betriebskosten-Abrechnungen leider immer wieder fehlerhaft sind, heißt es von der Stadt Wien. Im besten Fall resultiert eine Gutschrift aus dieser Abrechnung, die üblicherweise mit der übernächsten Zinszahlung gegenverrechnet wird. Aber es gibt immer wieder auch schwarze Schafe unter den Vermietern, die an Mieter Kosten weitergeben wollen, die sie selbst zu tragen haben.
Bei den Betriebskosten handelt es sich um laufende Kosten für den Betrieb eines Wohnhauses. Im Gesetz ist der Betriebskostenkatalog aufgelistet. Vermieter sind laut Mietrechtsgesetz (MRG) verpflichtet, die Betriebskosten bis spätestens 30. Juni abzurechnen und an einer geeigneten Stelle im Stiegenhaus, etwa per Aushang, sichtbar zu machen. Im Rahmen einer mietrechtlichen Erstberatung mit der MieterHilfe ist daher vorerst zu klären, ob das Mietrechtsgesetz anwendbar ist.
Folgende Ausgaben im Bereich des Mietrechtsgesetzes können den Mietern z.B. als Betriebskosten verrechnet werden:
➤ Müllabfuhr
➤Entrümpelung von herrenlosem Gut
➤Schädlingsbekämpfung
➤Kehrgebühren (Rauchfangkehrer*in)
➤Strom für Beleuchtung und Gemeinschaftsanlagen
➤Verwaltungshonorar
➤Hausreinigung (Hausbesorger*in, Haus- und Gartenbetreuer*in)
Keinesfalls dürfen Erhaltungsarbeiten wie Reparaturarbeiten, Instandsetzungs-Maßnahmen auf dem Dach, im Stiegenhaus, in Wohnungen und dergleichen verrechnet werden. Diese Arbeiten sind über die Hauptmietzinsrücklage zu finanzieren. Eine direkte Belastung der Mieter ist in diesem Fall nicht zulässig, so die Wohnrechtsexperten der Stadt.
„Unsere Experten wissen natürlich genau, worauf bei der Betriebskosten-Abrechnung zu achten ist, daher kann eine kostenlose Überprüfung für die Mieter bares Geld wert sein.“Christian BartokLeiter der MieterHilfe der Stadt Wien
Bei Fragen rund um die Betriebskosten-Abrechnung steht die MieterHilfe der Stadt Wien unter der kostenlosen Servicenummer 01/4000 8000 mit Rat und Tat zur Seite. "Unsere Experten wissen natürlich genau, worauf bei der Betriebskosten-Abrechnung zu achten ist, daher kann eine kostenlose Überprüfung für die Mieter bares Geld wert sein. Unser Appell lautet in jedem Fall: Nutzen Sie unsere kostenlosen Services und lassen Sie sich beraten. Nur eine Überprüfung bringt Gewissheit, ob tatsächlich alles korrekt abläuft", so Christian Bartok, Leiter der MieterHilfe der Stadt Wien.
"Als Wohnbaustadträtin ist mir die Unterstützung der Wienerinnen und Wiener in mietrechtlichen Belangen ein besonderes Anliegen. Daher überprüft die MieterHilfe der Stadt Wien kompetent, rasch und unbürokratisch die Betriebskosten-Abrechnungen für alle Mieterinnen und Mieter. Nutzen Sie dieses kostenlose Service und lassen sie sich beraten", so Vizebürgermeisterin und Frauen- und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ).