Einstellung vereitelt

Bei Bewerbung zu wenig bemüht – AMS streicht Frau Geld

Eine arbeitslose Verkäuferin zeigte bei einem Bewerbungsgespräch nicht das nötige Engagement. Daraufhin wurde ihr die Notstandshilfe entzogen.

Österreich Heute
Bei Bewerbung zu wenig bemüht – AMS streicht Frau Geld
Die Frau gab beim Bewerbungsgespräch ungefragt nicht relevante Qualifikationen an (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

Weil sich eine Niederösterreicherin beim Job-Interview nicht ausreichend engagierte hatte, wurde ihr vom AMS sechs Wochen lang die Notstandshilfe gestrichen. Die Frau zog gegen die AMS-Geschäftsstelle Tulln vor Gericht – und damit den Kürzeren. Denn der Verwaltungsgerichtshof ließ eine Revision nicht zu, damit wurde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Verlust der Notstandshilfe bestätigt.

Der Niederösterreicherin – sie bezieht seit März 2020 Notstandshilfe – wurde vom AMS im Juli 2022 ein Stellenangebot als Mitarbeiterin im Verkauf zugewiesen. Am 2. August besuchte die Frau daher den "Job-Day", hinterließ aber offenbar einen nicht besonders guten Eindruck.

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    21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist. Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, die aus Saudi-Arabien flüchteten.
    REUTERS

    Bewerberin wies auf Psychologiestudium hin

    Denn sie wies beim Interview nicht nur darauf hin, dass ihr die Stelle vom AMS zugewiesen worden war, sondern erwähnte auch – ohne ausdrücklich danach gefragt worden zu sein – ihr Psychologiestudium und, dass sie früher als Storemanagerin in der Luxusbranche tätig gewesen war.

    Aufgrund des offensichtlichen Desinteresses füllte der potenzielle Arbeitgeber daher im "Bewerbungsergebnis" aus: "Nicht eingestellt, weil sonstige Gründe vorliegen, will einen anderen Job machen". Das AMS entzog ihr daraufhin für sechs Wochen die Notstandshilfe, weil sie das Beschäftigungsverhältnis vereitelt habe.

    Gericht bestätigte Verlust der Notstandshilfe

    Das ließ die Niederösterreicherin nicht auf sich sitzen, sie ging vor Gericht. Doch das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Verlust der Notstandshilfe, der Verwaltungsgerichtshof hält eine Revision für unzulässig.

    Die Frau habe nicht alles unternommen, um eingestellt zu werden. Zudem sei nicht nachvollziehbar, warum sie auf die Zuweisung durch das AMS, ihre Tätigkeit in der Luxusbranche und das Psychologiestudium hingewiesen habe, so die Begründung.

    Arbeitsloser muss klarstellen, dass er Stelle will

    Der Hinweis auf nicht relevante Qualifikationen könne eine Vereitelungshandlung sein, bei Überqualifikation liege es zudem am Arbeitslosen, sofort klarzustellen, die Stelle trotzdem zu wollen. Hätte sie tatsächlich Interesse an der Stelle gehabt, so hätte sie sich am Job-Day einfach auf das Stellenangebot beziehen und erläutern können, warum sie aus ihrer Sicht für die Stelle als Mitarbeiterin im Verkauf geeignet sei bzw. warum sie die Stelle gerne haben wolle.

    red
    Akt.