Sonst keine Sozialhilfe

Behörde zwang Frau (37), Eltern auf Unterhalt zu klagen

Einer psychisch Kranken wurde mit der kompletten Streichung der Sozialhilfe gedroht. Sie musste den Unterhalt von ihren Eltern gerichtlich einfordern.

Christine Ziechert
Behörde zwang Frau (37), Eltern auf Unterhalt zu klagen
Brigitte C. musste ihre Eltern verklagen, sonst hätte sie die Sozialhilfe verloren (Symbolbild).
Getty Images

Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung oder einer psychischen Erkrankung können sich oft selbst nicht finanziell versorgen und sind daher auf Sozialhilfe angewiesen. Behörden können diese Antragsteller jedoch zwingen, den Unterhalt bei ihren Eltern gerichtlich einzufordern – auch, wenn die Betroffenen längst volljährig sind und die Eltern bereits in Pension oder selbst pflegebedürftig sind, warnt der Verein "VertretungsNetz" in einer Aussendung.

Auch im Fall von Brigitte C. (Name geändert). Die 37-Jährige hat eine psychische Erkrankung, dazu kommen noch Lernschwierigkeiten. Ihre Eltern kümmerten sich daher immer wieder um ihre drei Kinder. Doch schließlich drohten die Sozialbehörden der Frau, die Sozialhilfe komplett einzustellen. Brigitte C. musste daher den Unterhalt ihrer Eltern einklagen – obwohl ihr Vater als ehemaliger Schwerarbeiter körperlich schwer beeinträchtigt ist. Die Eltern hatten für die Klage kein Verständnis und brachen den Kontakt zu ihrer Tochter ab.

Wenn man sich weigert, Unterhaltsansprüche geltend zu machen, kann die Sozialhilfeleistung empfindlich gekürzt werden, in den meisten Fällen um mehrere 100 Euro
Norbert Krammer
Bereichsleiter Erwachsenenvertretung, VertretungsNetz

Konsequenzen musste auch Alexander F. (32) tragen: Der 32-Jährige ist geistig beeinträchtigt und wurde auch aufgrund einer Suchterkrankung als arbeitsunfähig eingestuft. Alexander F. lebt in einer Sozialeinrichtung für alte Menschen, fühlt sich dort aber nicht wohl und würde am liebsten in eine eigene Wohnung ziehen. Obwohl er jeden Euro benötigt, weigerte er sich seinen Vater auf Unterhalt zu klagen, da dieser nur eine Invaliditätspension bezieht. Daraufhin wurden dem 32-Jährigen 363 Euro von der Sozialhilfe abgezogen.

"Wenn man sich weigert, Unterhaltsansprüche geltend zu machen, kann die Sozialhilfeleistung empfindlich gekürzt werden, in den meisten Fällen um mehrere 100 Euro. Uns sind sogar Fälle bekannt, wo die Behörde die Sozialhilfe zur Gänze streicht, und mit einer 'Verletzung der Mitwirkungspflichten' begründet", meint Norbert Krammer, Bereichsleiter Erwachsenenvertretung, bei "VertretungsNetz".

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    Jakob S. (24): Sein Antrag auf Sozialhilfe vom 3. Juli wurde abgelehnt
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    privat

    Eltern als lebenslange Lückenbüßer für Staat

    Bereits vor Jahren wurde von der Regierung im Rahmen der Unterhalts-Reform eine Änderung der entsprechenden Bestimmung im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch zugesagt. Doch die Umsetzung ist ins Stocken geraten, kritisiert "VertretungsNetz". Auch eine Änderung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes könnte Abhilfe schaffen, wenn der "Kindesunterhalt" bei Menschen mit Behinderungen etwa mit dem 25. Lebensjahr begrenzt wäre.

    "Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum Eltern von Kindern mit Behinderungen lebenslang in der Pflicht bleiben, Unterhalt leisten zu müssen. Von Eltern wird verlangt, als Lückenbüßer für den Sozialstaat einzuspringen. Sogar, wenn das Verhältnis zerrüttet ist, und man seit Jahrzehnten keinen Kontakt zu den Eltern hat, zwingen manche Sozialbehörden die Betroffenen, Unterhaltsansprüche gerichtlich einzufordern", stellt Krammer fest.

    cz
    Akt.