Fussball
Bayern-Fan klagt Klub wegen umstrittenem Sponsoring
Am Donnerstagabend steht bei Bayern München die jährliche Hauptversammlung auf dem Programm. Im Vorfeld krachte es aber gewaltig.
Der Grund dafür ist das umstrittene Katar-Sponsoring des deutschen Rekordmeisters. Qatar Airways ist einer der Bayern-Geldgeber. Das Logo der Fluglinie ist auf den Trikotärmeln angebracht. Darüber hinaus absolvieren die Münchner seit Jahren ihr Wintertrainingslager im Wüsten-Emirat, das 2022 die Fußball-WM ausrichtet. Der Münchner Anhang prangerte zuletzt die Menschenrechtsverletzungen im Emirat an. So sollen über 6.500 Gastarbeiter in den letzten zehn Jahren auf Baustellen gestorben sein.
Deshalb lehnen sich die Bayern-Fans gegen das Sponsoring aus der Wüste auf. Beim Bundesliga-Spiel gegen Freiburg am 5. November enthüllte der Anhang ein überdimensionales Transparent, griffen darauf den Vorstandsvorsitzenden Oliver Kahn sowie Präsident Herbert Hainer an. "Für Geld waschen wir alles rein", stand darauf, zu sehen war eine blutverschmierte Waschmaschine und mehrere Geldkoffer.
Mitglied klagte
Bayern-Mitglied und Jurist Michael Ott wollte da noch einen Schritt weitergehen. Der Fan des deutschen Rekordmeisters stellte Ende Oktober einen Antrag, das Katar-Sponsoring auslaufen zu lassen. Dieser sollte bei der Jahreshauptversammlung besprochen werden. Der deutsche Rekordmeister reagierte darauf nicht. Der Antrag wurde weder angenommen noch abgelehnt.
Deshalb wandte sich Ott an das Landgericht München I, versuchte, per einstweiliger Verfügung eine Behandlung des Themas bei der Jahreshauptversammlung zu erwirken. In erster Instanz wurde dieser Antrag abgewiesen. Auch die danach eingebrachte Beschwerde wurde am Donnerstag nur Stunden vor dem Beginn der Mitgliederversammlung abgewiesen.
Die Begründung des Gerichts war, dass die Mitgliederversammlung für den Bereich des Sponsorings schlichtweg nicht zuständig sei. Verantwortlich sei ausschließlich das Präsidium.
Spontan-Antrag?
Ott will aber trotzdem nicht aufgeben, sein Anliegen als "Spontanantrag" einbringen. Dafür braucht es allerdings eine Zustimmung von 75 Prozent der anwesenden Mitglieder. Bei einem vorher eingebrachten Antrag hätte es bloß die absolute Mehrheit von 50 Prozent benötigt.