Wirt klagt böse Bewertungen
Balkan-Party – Prosecco-Streit um 6.000 Euro eskaliert
Nach einem Prozess um nicht bezahlte Schaumwein-Flaschen auf einem Geburtstag hat auch ein Wiener Wirt eine Rechnung offen – und klagt die Jubilarin.
Nach einer Balkan-Party in der Wiener City gings nun auch vor Gericht ordentlich rund: Eine serbisch-stämmige Wienerin hatte vor einigen Monaten in einer schmucken Innenstadt-Location ihren 40. Geburtstag gefeiert – mit Prosecco-Empfang, Balkan-Band und 54 Gästen.
"Nema problema", doch dann kam die Rechnung
"Die haben getrunken wie die Löcher", erinnert sich der Wirt. Angeblich waren 3.000 Euro als Einladung der Gastgeberin für die Bewirtung ausgemacht gewesen, die waren nach wenigen Stunden weg. "Nema problema", soll die Jubilarin zum Weitertrinken animiert haben.
Als es um 4 Uhr früh dann schlussendlich ans Kassieren ging, war die Rechnung auf rund 5.800 Euro angewachsen und die 40-Jährige konnte nicht zahlen. Besonders die Anzahl der geleerten Prosecco-Flaschen stieß der Dame sauer auf.
Weil die erboste Jubilarin danach mit schlechten Google-Bewertungen drohte, sollten ihr nicht 1.500 Euro nachgelassen werden, kam es kürzlich zu einem Prozess wegen versuchter schwerer Nötigung. Tatsächlich landeten mehrere unflätige 1-Sterne-Bewertung der Gästeschar im Netz. Darunter: "Hütte abreißen", "Abzocke-Schuppen" oder "Tische und Toiletten waren dreckig".
Am Landl wurde die Wienerin vom Richter allerdings freigesprochen – die negativen Bewertungen wären durch die freie Meinungsäußerung gedeckt. Doch die Dame hat (auch) diese Rechnung ohne den Wirt gemacht. Denn der schlägt nun zurück. "Ich klage sie auf Schadenersatz, weil aufgrund der falschen und schlechten Bewertungen bei mir bereits Buchungen storniert wurden", so der Wiener zu "Heute".
Nachspiel am Zivilgericht
Am Landesgericht für Zivilrechtssachen gibt es im Sommer eine After-Hour zur strittigen Causa – und da dürfte es schnell um mehr als "nur" 1.500 Euro gehen. Bei wem am Ende der Prosecco-Posse die Sektkorken knallen, bleibt offen. Gemeinsam anstoßen werden die beiden Kontrahenten wohl nicht. Fortsetzung folgt.