Kritik an Neuerung
Bald wird dir für Strom ein anderer Betrag abgebucht
Bei der Abrechnung von Stromkosten kommt eine Neuerung. Sie soll nämlich künftig monatlich berechnet werden, bisher gab es gleiche Teilbeträge.
Viele Bürger ächzen unter den hohen Energiekosten, Förderungen sollen die schlimmsten Fälle abfedern. Jetzt steht allen Stromkunden in wenigen Monaten eine gravierende Veränderung bevor. Denn am 1. Jänner 2025 tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft. Das bringt nun auch Veränderungen für die Abrechnung mit sich.
Diese soll künftig nicht mehr jährlich, sondern monatlich ermittelt werden. Die jährliche Gesamtsumme würde sich durch die neue Abrechnungsmethode nicht verändern, betonte Manfred Hofer, Geschäftsführer der Netz Oberösterreich GmbH, bei Bekanntwerden der Pläne.
Die Kosten würden aber anders aufgeteilt. Bisher wird der Verbrauch einmal im Jahr am Zähler abgelesen und – je nach Vertrag – in 12, 6 oder 4 gleiche Teilbeträge geteilt.
Es sind dann also für das kommende Jahr regelmäßig diese gleichen Teilbeträge als pauschale Akonto-Zahlungen fällig. Nach Ablauf des Jahres wird neuerlich der tatsächliche Verbrauch gemessen. Fällt er höher aus, ist eine Nachzahlung fällig, fällt er niedriger aus, wird dem Kunden das entsprechende Guthaben ausbezahlt oder gutgeschrieben.
Schwankungen laut Berechnung gering
Netz OÖ wies schon im Winter auf einen möglichen Nachteil für die Konsumenten hin. "Sie wissen nicht mehr im Vorhinein, wie hoch die Stromrechnung im laufenden Monat jeweils ausfallen wird".
Die Netz Oberösterreich hat dazu Modellrechnungen angestellt. Demnach ist zu erwarten, dass die Schwankungen bei Durchschnittshaushalten nur gering ausfallen. So würde beispielsweise ein Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von knapp 3.000 Kilowattstunden in einzelnen Wintermonaten rund 100 Euro Energiekosten bezahlen, im Sommer dagegen nur 60 Euro. "Die Mehrbelastung wäre hier bei einer Umstellung von Jahres- auf Monatsrechung relativ gering."
Dennoch äußert die Linzer SPÖ jetzt Bedenken. "Bei finanziell schwächeren Haushalten ist zu befürchten, dass das Geld für die stärkeren Monate nicht rechtzeitig zur Seite gelegt wird und sich somit die prekäre finanzielle Situation weiter verschärft", befürchtet Vizebürgermeisterin Karin Hörzing.
„Bei finanziell schwächeren Haushalten ist zu befürchten, dass das Geld für die stärkeren Monate nicht rechtzeitig zur Seite gelegt wird“
So sagt zwar auch: "Ich begrüße grundsätzlich die Möglichkeit der monatlichen Rechnungen, allerdings sollte diese nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kundinnen und Kunden erfolgen. Standard soll weiterhin die Jahresabrechnung bleiben", so Hörzing. Im nächsten Gemeinderat soll Ministerin Leonore Gewessler ersucht werden, das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz noch vor der Beschlussfassung im Nationalrat dahingehend abzuändern.
Die Umstellung dürfe darüber hinaus zusätzlichen Aufwand mit sich bringen. Zu rechnen ist mit massiven Kosten für Abwicklung und in den Kundencentern. Dies sei ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand für die Energielieferanten und ein zusätzlicher enormer Kostenfaktor, wenn Rechnungen nun 12-mal pro Jahr erstellt werden. "Ressourcenschonend und nachhaltig geht anders", so Hörzing abschließend.
Auf den Punkt gebracht
- Ab Jänner 2025 wird das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft treten und die Abrechnung der Stromkosten soll künftig monatlich statt jährlich erfolgen
- Obwohl die jährliche Gesamtsumme unverändert bleibt, könnten finanziell schwächere Haushalte durch die unvorhersehbaren monatlichen Schwankungen benachteiligt werden
- Die Linzer SPÖ äußert Bedenken und fordert, dass die monatliche Abrechnung nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden erfolgen sollte