Welt
Badewannen-Mord – er saß 13 Jahre unschuldig in Haft
2010 wurde Manfred G. wegen des Mordes an einer Seniorin zu lebenslanger Haft verurteilt. 13 Jahre später wird er freigesprochen.
Das spektakuläre Münchner Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannenfall ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Das Landgericht München I sprach den Angeklagten Manfred G. am Freitag frei, nachdem der Fall einer 2008 in ihrer Badewanne tot aufgefundenen Frau neu aufgerollt worden war. Neue Gutachten hatten gezeigt, dass ihr Tod auch ein Unfall sein konnte – der Angeklagte hatte zuvor allerdings schon mehr als 13 Jahre in Haft gesessen.
Zuschauer weinen im Gerichtssaal
"Jetzt ist es soweit. Sie haben den Tenor gehört, auf den Sie fast 14 Jahre lang gewartet haben", sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl am Freitag. Es sei ein steiniger Weg für den Angeklagten Manfred G. gewesen, den er mit bewundernswerter Geduld gegangen sei. Die Staatskasse müsse ihn für die zu Unrecht verhängte Gefängnisstrafe entschädigen. Der Mann nahm das Urteil ruhig und gefasst auf, im Zuschauerraum gab es Tränen.
Unfall gilt als wahrscheinlich
Nicht nur die Verteidigung, auch die Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch gefordert, weil es nicht nur Zweifel daran gibt, dass Genditzki den Mord an einer alten Frau begangen hat, sondern auch daran, dass es überhaupt ein Verbrechen gab. Aus Sicht von Gutachtern, die in dem Prozess zu Wort kamen, ist ein Unfall der Seniorin möglich oder sogar wahrscheinlich.
Der inzwischen 63 Jahre alte G., der in der Wohnanlage der Getöteten als Hausmeister tätig war, war 2010 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte er die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung im oberbayerischen Rottach-Egern nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt. Er hat die Vorwürfe stets bestritten.
Das passiert nach seinem Freispruch
Nach dem Freispruch stehen ihm Entschädigungszahlungen zu, die Kritiker für viel zu gering halten. Nach Angaben des Justizministeriums bekommt ein zu Unrecht Inhaftierter in Deutschland 75 Euro Entschädigung pro Haft-Tag. Das wären in seinem Fall insgesamt 368.400 Euro für Jahre, in denen er seine Kinder nicht sah und die Geburt des Enkelkindes verpasste. Bis vor einigen Jahren lag der Satz noch bei 25 Euro pro Tag.
Zusätzlich zur Entschädigung kann der 63-Jährige noch materiellen Schaden geltend machen, beispielsweise wegen Verdienstausfalls.