Tragödie in Wien
Baby zu Tode geschüttelt – junge Eltern unter Verdacht
Eine Mutter (26) brachte ihr drei Monate altes Kind mit Gehirnverletzungen zunächst in die Klinik Ottakring – drei Tage später war das Baby tot.
Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts des Quälens oder der Vernachlässigung unmündiger und wehrloser Personen, hieß es in einer Aussendung. Doch auch Mordermittlungen sind nicht ausgeschlossen: Eine 26-Jährige hatte am Samstag ihren kleinen Buben in die Klinik Ottakring gebracht. Sofort schrillten dort alle Alarmglocken. Drei Tage später war das Baby tot.
Schweres Schütteltrauma, Knochenbrüche!
Wie eine AKH-Sprecherin gegenüber "Heute" bestätigte, wurde das Kind aus dem ursprünglichen Spital mit Blaulicht und Sirenen ins AKH verlegt. Ärzte hatten ein schweres Schütteltrauma diagnostiziert. Mehrere Knochen des Säuglings sollen zudem gebrochen gewesen sein. Vom ärztlichen Personal wurde umgehend der Verdacht eines Verbrechens an die Polizei gemeldet, das Kind kam in weiterer Folge auf die Kinderintensivstation. Laut "Krone" war der kleine Säugling bereits bei seiner Einlieferung bewusstlos.
Im AKH versuchten Mediziner mit allen verfügbaren Mitteln, das Kind zu retten. Doch am Dienstag musste man schlussendlich die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen. Für den kleinen Buben gab es keine Rettung mehr, er starb an seinen inneren Verletzungen.
Die 26-jährige Mutter aus Wien-Liesing, eine österreichische Staatsbürgerin, steht ebenso im Verdacht, mit dem Tod des Kindes etwas zu tun zu haben wie der 29-jährige Kindsvater. Das serbisch-stämmige Paar soll bereits getrennt gelebt haben. Aufgrund der örtlichen Nähe zur Klinik Ottakring könnte sich der Vorfall in der Rudolfsheimer Wohnung des Mannes zugetragen haben.
Ermittlungen laufen auf Hochtouren
Zwar konnten beide Eltern noch nicht separat voneinander einvernommen werden. Doch die Polizei ermittelt auf Hochtouren im furchtbaren Fall. Auch die Kinder- und Jugendhilfe wurde in Kenntnis gesetzt. Eine Obduktion der Babyleiche wurde angeordnet. Es gilt die Unschuldsvermutung.