Schwere Vorwürfe
Baby bekam "Benzos": Eltern klagen nun Spital
Als ihr Neugeborenes nicht aufhören wollte zu schreien, sollen Ärzte ihm starke Beruhigungsmittel gegeben haben. Das Krankenhaus streitet das ab.
Ärzte verschreiben Benzodiazepine normalerweise Erwachsenen, etwa bei Angst- und Schlafstörungen. Bei Jugendlichen sind "Benzos" leider auch eine immer beliebtere Droge, weil sie das Gefühl vermitteln, in Watte gepackt zu sein. Für Kinder, überhaupt für Babys, sind die Medikamente jedoch absolut nicht geeignet. Umso schmerzhafter ist es für ein Vorarlberger Ehepaar, dass ihrem Neugeborenen im Krankenhaus offenbar genau diese Beruhigungsmittel verabreicht wurde.
Ihr Kind ist inzwischen zweieinhalb und ist derzeit gesund. Dennoch klagen sie das Krankenhaus und fordern 30.000 Euro Schadenersatz für die schlimme Zeit, die sie nach der Geburt erlitten haben. Beim Prozess am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch (Vbg.) stützen sich die Eltern auf ein Gutachten, das ihren schlimmen Verdacht bestätigt.
Mittel im Blut des Babys, nicht der Mutter
Das Spital hatte schon zu Prozessbeginn im Jänner bestritten, dem Baby Beruhigungsmittel verabreicht zu haben. Der Prozess musste vertagt werden. Doch nun beweist das Gutachten eines Kinderarztes, was die Eltern von Anfang an beklagen: Im Kreislauf des Kindes fanden sich Spuren von Benzodiazepinen. Für Patrick Beichl, dem Anwalt der Familie, ist klar, dass das Krankenhauspersonal schuld daran sein muss.
Der Gutachter konnte aber nicht feststellen, wer dem Kind das Mittel verabreicht hatte. In den Unterlagen des Spitals fanden sich keinerlei Einträge zur Medikamentengabe. Auch die Mutter hatte sich untersuchen lassen. In ihrem Blut fanden sich keinerlei Spuren des Medikaments. Für Beichl deutet das darauf hin, dass das Baby erst nach seiner Geburt Benzos bekommen hat.
Schadenersatz nur bei Überdosierung
Das allein ist für die Eltern jedoch nicht Argument genug, um Schadenersatz zugesprochen zu bekommen. Es sei nämlich kein Kunstfehler, einem Neugeborenen das starke Beruhigungsmittel zu verabreichen, so der Sachverständige weiter. Erst eine Überdosierung wird als Behandlungsfehler gewertet. Doch diese kann nicht festgestellt werden.
Unklar ist auch, ob das Kind durch die Medikamente bleibende Schäden zu erwarten hat. Das kann erst in ein bis zwei Jahren festgestellt werden. Ob es am Mittwoch zu einem Urteil kommt, ist ebenfalls noch offen.