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Autostrafen, ORF-Gebühr, Vignette: Was sich 2024 ändert

Das kommende Jahr bringt viele Neuerungen. Was teurer wird und wo du mehr Geld bekommst oder sparen kannst, erfährst du hier.

Autostrafen, ORF-Gebühr, Vignette: Was sich 2024 ändert
Künftig können Autos von Rasern beschlagnahmt werden, bei krassen Geschwindigkeitsverstößen droht die Versteigerung.
Foto: "Heute"

Was steht uns im neuen Jahr bevor? Ab März können die Raser-Autos versteigert werden. Im Juni reist das glänzend aufgelegte Nationalteam zur Fußball-EM nach Deutschland. Es steht das Superwahljahr bevor – mit EU-Wahl, Nationalratswahl und Landtagswahlen in Vorarlberg und der Steiermark. Was sind rund um E-Cards, Steuern, ORF-Beitrag und Mietpreise sonst noch anders wird? Du erfährst es hier in der Liste:

Das wird 2024 teurer:

  • CO2-Abgabe: Die im Oktober 2022 eingeführte Klimasteuer auf fossile Energieträger wird mit Jahreswechsel um 3,7 Cent auf 13,5 Cent je Liter Diesel bzw. um 3,4 Cent auf 12,3 Cent je Liter Benzin angehoben. Für 1. Jänner 2025 ist eine weitere Erhöhung um 3,0 Cent (Diesel) bzw. 2,7 Cent (Benzin) geplant.
  • Rezeptgebühr: Die steigt mit Jahreswechsel von derzeit 6,85 Euro pro Packung auf 7,10 Euro.
  • NoVA-Erhöhung: Die Normverbrauchsabgabe, die beim Neuwagenkauf einmalig fällig wird, steigt mit Jahreswechsel für alle Pkw, die mehr als 99 Gramm CO2 je Kilometer produzieren. Damit kommt es bei allen reinen Benzinern und Diesel-Pkw zu einer Erhöhung. Für einen Wagen der unteren Mittelklasse um rund 30.000 Euro bedeutet das laut ÖAMTC-Rechnung einen Aufschlag von 300 Euro. Bei Motorrädern mit über 125 ccm steigt die NoVA 2024 erstmals automatisch. Für ein typisches Bike mit rund 100 Gramm CO2-Ausstoß steigt sie um einen Prozentpunkt. Motorräder bis 125 ccm und Elektroautos sind weiterhin von der NoVA befreit.
  • Service-Entgelt E-Card: Die pro Kalenderjahr fällige Gebühr steigt von 12,95 Euro auf 13,80 Euro.
  • Motorbezogene Versicherungssteuer: Für (fast) alle Autos, die ab 1. Jänner erstmalig zum Verkehr zugelassen werden, fällt sie um 34,56 Euro im Jahr höher aus als 2023. Nur bei sehr effizienten bzw. leistungsschwachen Pkw kommt es zu einer geringeren bzw. zu gar keiner Steuererhöhung. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.

Hier bekommst du mehr Geld:

  • Sozialleistungen: Sämtliche Sozial- und Familienleistungen werden um die Inflation erhöht. Sie steigen somit um 9,7 Prozent. Das gilt etwa für Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag sowie Schüler- und Studienbeihilfe.
  • Pensionen: Renten werden bis zu einer Höchstpension von 5.850 Euro brutto im Monat um 9,7 Prozent angehoben. Bei höheren Gesamtpensionseinkommen gibt es pauschal 567,45 Euro brutto im Monat mehr.
  • Geringfügige Beschäftigung: Die monatliche Einkommensgrenze wird von 500,91 Euro auf 518,44 Euro brutto im Monat angehoben. 518,44 Euro im Monat ist auch das erlaubte Zusatzeinkommen bei Frühpension.
  • Pflegegeld: Die Unterstützungsleistung für pflegebedürftige Menschen steigt mit Jahreswechsel um 9,7 Prozent auf bis zu 2061,80 Euro monatlich netto in der höchsten Pflegestufe 7. Der Angehörigenbonus verdoppelt sich 2024 auf 1.500 Euro.
  • Überstunden: Als Anreiz zur Mehrarbeit können Arbeitgeber für die ersten 18 Überstunden im Monat bis zu 200 Euro steuerfrei auszahlen. Die Regelung gilt vorerst nur bis Ende 2024.
  • Mitarbeiterprämie: Auch 2024 können in Summe 3.000 Euro steuer- und abgabenbefreit an Mitarbeiter ausbezahlt werden. Allerdings wurden die Regeln verschärft.

Das ist neu im neuen Jahr:

  • ORF-Beitrag: Der Aufreger des Jahres – ab 1. Jänner sind alle Hauptwohnsitz-Adressen gesetzlich verpflichtet, "solidarisch" den ORF zu finanzieren, selbst wenn sie kein Empfangsgerät besitzen bzw. betreiben. Die Gebühr macht 15,30 Euro im Monat aus. Hinzu kommt in vier Bundesländern eine monatliche "Landesabgabe" in Höhe von 3,10 Euro (Tirol), 4,60 Euro (Burgenland, Kärnten) sowie 4,70 Euro (Steiermark).
  • Kfz-Abnahme: Ab März 2024 können Rasern ihre Autos abgenommen und versteigert werden. Möglich ist das bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 80 km/h (Ortsgebiet) bzw. über 90 km/h außerhalb von Ortschaften.
  • E-Card: Ab 2024 sind nur noch E-Cards mit Foto zulässig. Ausnahmen gelten für Kinder unter 14, Rentner über 70 und Personen in den Pflegestufen 4, 5, 6 und 7. In diesen Fällen bleibt die Karte auch ohne Foto bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
  • Autobahnvignette: Für die Pkw-Jahresvignette 2024 zahlt man unverändert 96,40 Euro, bei Bikes gibt es eine leichte Anhebung um 30 Cent auf 38,50 Euro. Das 2-Monats-Pickerl wird etwas günstiger und kostet nun 28,90 Euro (Pkw, statt 29,00 Euro) bzw. 11,50 Euro (Bike, statt 14,50 Euro). Der Preis für die Zehn-Tages-Vignette steigt von 9,90 Euro auf 11,50 Euro (Pkw), fürs Motorrad sinkt er von 5,80 Euro auf 4,60 Euro. Völlig neu: die rein digitale 1-Tages-Vignette. Die kommt auf 8,60 Euro (Pkw) bzw. 3,40 Euro (Motorrad). Grund für die Änderungen ist eine neue fixe Preisstaffelung für die unterschiedlichen Typen. Die sieht vor, dass die 2-Monats-Vignette 30 Prozent des Preises einer Jahres-Vignette, die 10-Tages-Vignette zwölf Prozent, die 1-Tages-Vignette neun Prozent kostet.
  • Vignetten-Mitnahme: Ebenfalls neu – künftig kann ein Mal pro Kalenderjahr bei einer Kennzeichenänderung eine Umregistrierung der digitalen Vignette vorgenommen werden. Das kostet 18 Euro.
  • Tierarzneimittelgesetz: Der Einsatz von Antibiotika etwa zur Ertragssteigerung oder zum Ausgleich schlechter Haltungsbedingungen ist ab 1. Jänner ausdrücklich verboten. Damit sollen Antibiotika-Resistenzen verhindert werden.
  • Mietpreisbremse: Künftig werden Mietpreiserhöhungen ausschließlich mit 1. April stattfinden. In den Jahren 2025 und 2026 dürfen Kategoriemieten und Richtwertmieten um maximal fünf Prozent angehoben werden, für 2024 sind hier keine Erhöhungen vorgesehen. Auch bei den gemeinnützigen Wohnungen wird ein Fünf-Prozent-Deckel eingezogen. Mit 1. April 2024 können sich die Beiträge also um nicht mehr als fünf Prozent erhöhen. Private Mieten sind von der Regelung ausgenommen.

Hier wird's günstiger:

  • Kirchenbeitrag, Spenden: Die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags soll von 400 auf 600 Euro erhöht werden. Die Berücksichtigung erfolgt automatisch bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung. Zudem sollen Spenden an deutlich mehr Vereine und Körperschaften als bisher von der Steuer abgesetzt werden können.
  • Abschaffung der kalten Progression: Mit 1. Jänner 2024 werden die Tarifgrenzen, ab denen man in die nächsthöhere Einkommenssteuerstufe fällt, an die Inflation angepasst. Damit zahlt man zum Beispiel künftig erst ab 12.816 Euro (bisher 11.693 Euro) Einkommen Steuern. Laut Finanzminister Magnus Brunner soll Steuerzahlern damit 2024 rund 3,65 Milliarden Euro mehr im Börsel bleiben. Auch viele Absetzbeträge wie der Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB), der Alleineerzieherabsetzbetrag (AEAB) und der Unterhaltabsetzbetrag (UAB) werden nunmehr jährlich angepasst.
  • Meisterprüfung: Die Gebühren für den Erst- und Zweitantritt von für Meister- und Befähigungsprüfungen entfallen mit 1. Jänner. Je nach Beruf wurden dafür vorher bis zu 2.000 Euro fällig.

Neues Jahr, neue Förderungen:

  • Solar-Anlagen: Die bisher sehr umständliche Förderung wird vereinfacht. Mit 1. Jänner entfällt für Privathaushalte beim Kauf einer PV-Anlage bis zu einer Leistung von 35 KWp (steht für Kilowatt Peak, also die mögliche Spitzenleistung) die Umsatzsteuer.
  • Heizungstausch: Der Umstieg von Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Alternativen wird von Bund und Ländern mit rund 75 Prozent gefördert. Haushalte mit geringem Einkommen bekommen bis zu 100 Prozent ersetzt.
  • Förderung der E-Mobilität: Privatpersonen bekommen für den Kauf eines E-Autos weiterhin 5.000 Euro zugeschossen, für ein E-Motorrad zahlen Klimaschutzministerium und Importeure 2.300 Euro. Für private Ladeinfrastruktur wie Wallboxen und Ladekabel gibt es bis zu 600 Euro, Errichter von Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern erhalten bis zu 1.800 Euro. Für öffentlich zugängliche Ladeanlagen sind bis zu 30.000 Euro Förderung möglich.
  • Gratis-Klimaticket: Ab 2024 bekommen junge Erwachsene anlässlich ihres 18. Geburtstags einmalig ein österreichweites Klimaticket geschenkt.
  • Strompreisbremse: Stromkostenzuschuss (bekommt jeder Privathaushalt), Stromkostenergänzungszuschuss (für Haushalte mit mehr als drei "hauptwohnsitzgemeldeten" Personen) bzw. Netzkostenzuschuss (für einkommensschwache Haushalte, maximal 200 Euro im Jahr) werden um ein halbes Jahr bis Ende 2024 verlängert.

Das bleibt (vorerst) gleich:

  • Arbeitslosengeld: Keine Neuerung – das Arbeitslosengeld macht unverändert 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens aus.
  • Einwegpfand: Hier ändert sich kommendes Jahr noch nichts. Wird 2024 ein Riesenthema sein, kommt mit 1. Jänner 2025. Für Getränke-Einwegflaschen- und -dosen (ausgenommen Milch und Milchmixgetränke) zahlt man dann 25 Cent Pfand. Das Geld gibt’s bei der Rückgabe retour.

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