Wirtschaft

Aus für Corona-Hilfen – wer weiterhin noch Geld bekommt

Aufgrund der geplanten Öffnungsschritte laufen Ende März die Corona-Wirtschaftshilfen großteils aus, wie Finanzminister Brunner bekannt gab.

Heute Redaktion
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Finanzminister Magnus Brunner
Finanzminister Magnus Brunner
Martin Juen / SEPA.Media / picturedesk.com

Die Regierung verkündete vergangene Woche weitgehende Öffnungsschritte. Ab 5. März sollen fast alle Corona-Maßnahmen fallen. Mit diesen geplanten Öffnungsschritten laufen Ende März die Corona-Wirtschaftshilfen für großteils aus, wie Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Montag bekannt gab.

Ausnahmen für Discos und Stadthotels

Ausgenommen sind Branchen die von der Pandemie besonders betroffen seien, wie etwa Stadthotellerie, Nachtgastronomie und Luftfahrt. "Natürlich muss man sich die Situation individuell ansehen." Wo es noch Notwendigkeit für Hilfen gebe, sei man "offen für Gespräche". Das Kurzarbeit-Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe läuft hingegen noch bis Ende Juni.

Brunner will nun "nachhaltige Budgetpfade einschlagen" und Schulden reduzieren. Mitte 2021 wurde das Corona-Kurzarbeitsmodell reformiert, seither sind zwei verschiedene Modelle beantragbar. Einerseits gibt es eine unveränderte Variante für besonders betroffene Unternehmen bis Ende März 2022 und andererseits ein Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe bis Ende Juni 2022. Derzeit können Unternehmen maximal zwei Jahre in Corona-Kurzarbeitsförderungen beziehen.

Zehn Milliarden Euro ausbezahlt

Die COFAG, die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes, hat bisher rund zehn Milliarden Euro an Wirtschaftshilfen wie Umsatzersatz, Ausfallsbonus 1, 2 und 3, Verlustersatz und Fixkostenzuschüsse ausbezahlt. Nach Bundesländern erhielten Firmen in Wien (1,53 Mrd. Euro) und in Tirol (1,16 Mrd. Euro) das meiste Geld. Dahinter folgen Salzburg (805,1 Mio. Euro), Niederösterreich (722,5 Mio. Euro), Oberösterreich (698,8 Mio. Euro), die Steiermark (667,3 Mio. Euro), Vorarlberg (292,9 Mio. Euro), Kärnten (290,4 Mio. Euro) und das Burgenland (127,2 Mio. Euro), berichtet "orf.at".

Bei der COFAG stehen nun Änderungen an. Künftig sollen Verstöße von Firmen gegen die Covid-19-Förderbestimmungen automatisch und rückwirkend mit 1. November 2021 von den Bezirksbehörden an die COFAG bzw. die Abwicklungsstelle übermittelt werden.

Der Datenaustausch soll mit dem Covid-19-Compliance-Gesetz, einer Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz 2012, ermöglicht werden. Gibt es Verstöße, und ein gefördertes schwarzes Schaf bekommt eine Strafe ausgestellt, werden auch die Hilfen für jenen Monat zurückgefordert, in dem der Verstoß stattgefunden hat.

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