VKI klärt auf
Aufgedeckt! Zu wenig Joghurt im "Frozen Yogurt"
Der österreichische Supermarkt Spar wurde wegen Irreführung vom LG Salzburg verurteilt, weil der Joghurtanteil im "Frozen Yogurt" zu gering ist.
Das Landesgericht (LG) Salzburg gab dem VKI Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nur 10 Prozent Joghurt
Die gefrorenen Milch-Joghurt-Erzeugnisse gibt es unter anderem in den Geschmacksrichtungen Natur, Mango und Erdbeere. In der Naturvariante besteht das Produkt aus 40 Prozent pasteurisierte Vollmilch und 23 Prozent Schlagobers, in den anderen Varianten aus 55 Prozent Vollmilch und 4 Prozent Schlagobers. Der Joghurtanteil beträgt bei allen Sorten 10 Prozent.
Das ist in den Augen des VKI zu wenig, um als "Frozen Yogurt" bezeichnet werden zu dürfen.
Urteil: Irreführend
Dieser Ansicht ist auch das LG Salzburg und verurteilte Spar wegen Irreführung. Die Bezeichnung "Frozen Yogurt" lasse "durchschnittliche" Verbraucherinnen und Verbraucher darauf schließen, dass der Joghurtgehalt des Produktes mehr als 10 Prozent beträgt.
Auch die auf der Vorderseite abgebildete cremig-flüssige Masse ähnle einem Joghurt und lasse einen höheren Joghurtgehalt erwarten, so das Gericht. Außerdem würden Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der Bezeichnung davon ausgehen, dass es sich um eine kalorienarme Alternative zum Speiseeis handle, was gegenständlich aber nicht zutrifft.
„Sogar Joghurt-Eis enthält oft einen weit höheren Joghurtanteil.“
"Das Urteil ist erfreulich, denn ein Produkt, das einen so geringen Anteil an Joghurt enthält, hat mit dem Wesen eines Frozen Yogurts nichts zu tun. Sogar klassisches Joghurt-Speiseeis enthält oft einen weit höheren Joghurtanteil als das gegenständliche Tiefkühlprodukt", kommentiert Dr. Barbara Bauer, zuständige Juristin im VKI, das Urteil.
Laut dem "Österreichischen Lebensmittelbuch" (Codex Alimentarius Austriacus), müssen bei einem Frozen Yogurt 60 Prozent der gesamten Milchbestandteile aus Joghurt bestehen.