Lenker (40) verwundert
Auf Tangente zu weit links gefahren: 55 Euro Strafe!
Als "skurril" bezeichnet ein Wiener eine Anonymverfügung: Auf der meistbefahrenen Straße Österreichs hätte er den ersten Fahrstreifen nutzen müssen.
Die Südosttangente ist mit einer Frequenz von im Schnitt rund 180.000 Fahrzeugen pro Tag die meistbefahrene Straße in Österreich – Staus sind oftmals vorprogrammiert.
"Nicht so weit rechts gelenkt"
Auch ein Angestellter (40) aus Wien muss die A23 aus beruflichen Gründen regelmäßig nutzen, wurde jetzt zu einer Geldstrafe von 55 Euro verdonnert. Der Wiener hatte laut Schreiben am 3. April um 7.20 Uhr seinen Pkw "nicht so weit rechts gelenkt, wie Ihnen dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar (...) gewesen wäre. Sie haben ohne Grund den zweiten Fahrstreifen benützt, obwohl der erste Fahrstreifen frei war."
"Ich finde die Strafe schon einigermaßen skurril", so der Betroffene, der von Wien-Favoriten Richtung Wr. Neustadt unterwegs war, zu "Heute". "Die Tangente habe ich bei dem hohen Verkehrsaufkommen noch nie so erlebt, dass man flüssig zwischen den Spuren wechseln kann, vor allem im Frühverkehr." An die genauen Gegebenheiten vor über einem Monat könne er sich aber nicht im Detail erinnern, deshalb werde er die Strafe zahlen.
Auf der A23 zu weit links gefahren: 55 Euro Strafe für Lenker
"Doch etwas ungewöhnlich"
Auch ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried sieht die Strafe als "doch etwas ungewöhnlich" – wegen der Rechtsfahrregel werde der Automobilclub kaum kontaktiert. Was viele aber nicht wissen: "Das Rechtsfahrgebot gilt auf Autobahnen und auch auf Stadtautobahnen", so der Experte.
Keine Akteneinsicht
Bei einer Anonymverfügung habe man keine Akteneinsicht, diese erhalte man erst im Zuge eines Verfahrens – mit dem Risiko, dass man auch diese Kosten stemmen muss.