Wien
Attest-Prozess: Querdenker machen Gericht unsicher
Am Landesgericht für Strafsachen Wien kam es am Freitag zum Prozess gegen eine Heilpraktikerin, die 700 falsche Maskenbefreiungen ausstellte.
Das Landesgericht Wien wurde am Freitag zwischenzeitlich zum Gesundheitsrisiko und zur No-Go-Area für Medienvertreter. Grund waren zahlreiche Corona-Chaoten, die eine Heilpraktikerin aus der Szene zu ihrem Prozess begleiteten. Die Gefolgschaft widersetzte sich der Maskenpflicht und attackierte anwesende Reporter verbal. "Die Lügenpresse weiß eh schon, was sie schreibt!" und "Eigentlich dürfte nur Servus TV da sein", zitiert "Der Standard", der vor Ort war und berichtet.
Die 55-jährige Frau, um die es geht, stand bereits mit dem nicht rechtskräftig wegen Verhetzung verurteilten Martin Rutter auf der Bühne diverser Corona-Demos. Dort skandierte sie gegen die Maskenpflicht, auch vor Gericht wollte sie deswegen keine tragen, denn "Gott hat uns diesen heiligen Atem eingeblasen" und "Ich kann nicht sprechen mit Maske". Schlussendlich beugte sie sich den Vorschriften.
20 Euro für Attest
Sie ist keine Ärztin, habe aber ein "Doktorat" im Bereich Sonder- und Heilpädagogik. Maskengegner meldeten sich bei ihr telefonisch und schilderten Probleme die ihnen die Masken bereiten. Daraufhin stellte sie ihnen ein Attest aus, das die Betroffenen dazu ermächtigen würde, die Maske abnehmen zu dürfen. Als "Bearbeitungsgebühr" stellte sie 20 Euro in Rechnung.
Vor Gericht waren auch zahlreiche Zeugen geladen, welche die Frau für eine Ärztin hielten und auf ihrer Website von der Leistung einer Maskenbefreiung gelesen haben. Dazu zählten eine Bäckerei-Angestellte, ein Handwerker, ein 12-jähriger Schüler sowie eine Kindergärtnerin.
Kurpfuscherei
Der Richter war sich sicher, dass die Frau "das Beste für die Menschen gewollt" habe. Am Ende der Verhandlung folgte nichtsdestotrotz ein erstinstanzlicher Schuldspruch, der noch nicht rechtskräftig ist. "Ich bin mir sicher, dass Sie betrogen haben. Sie haben so getan, als ob die Bescheinigungen gültig sind", erklärte der Richter. Von der Staatsanwaltschaft gab es keine Erklärung, der Verteidiger der 55-Jährigen erbat Bedenkzeit. Trotz des teilweisen Geständnisses gilt deswegen die Unschuldsvermutung.
Aufgrund der falschen, schriftlichen Befreiung von der Maskenpflicht für 700 Personen wurde sie wegen Betrugs und Kurpfuscherei zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Nach Prozessende trugen weder die Angeklagte noch ihre engsten Bekannten eine Maske, vier Polizisten standen wenige Meter entfernt untätig daneben.