AMS lehnt ab
Asylwerber darf nicht mehr in Supermarkt arbeiten
Joseph O. (20) flüchtete vor sieben Jahren aus Nigeria nach Tirol. Der Student möchte weiter seinem Job nachgehen, doch das AMS lässt ihn nicht.
Er war erst 13 Jahre alt, als Joseph O. gemeinsam mit seiner ein Jahr älteren Schwester Victoria nach Österreich kam. Die Geschwister flüchteten ohne ihre Eltern von Nigeria nach Tirol. Sie fanden hier erst im SOS Kinderdorf Unterstützung und dann in einer Mittelschule schnell neue Freunde. Inzwischen leben sie in einer Flüchtlingsunterkunft in Innsbruck und studieren beide.
Joseph O. arbeitete früher ehrenamtlich in einem Seniorenheim, im Vorjahr begann der 20-Jährige gemeinsam mit seiner Schwester einen Job im Supermarkt. Als seine Arbeitsgenehmigung Ende letzten Jahres ablief, rechnete der junge Mann fix mit einer Verlängerung. Doch wie der ORF berichtet, wurde ihm nun ein negativer Bescheid vom AMS ausgestellt.
"Möchte auf eigenen Beinen stehen"
"Mein Arbeitgeber war überrascht, ich auch. Es ist natürlich sehr schade, weil ich bereit und willens bin, zu arbeiten. Ich möchte auf eigenen Beinen stehen", betont er. Im Schreiben des AMS heißt es dazu nur: "Der Regionalbeirat hat im gegenständlichen Verfahren die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nicht einhellig befürwortet."
Bisher konnte der engagierte Asylwerber, der längst fließend Deutsch spricht, nicht herausfinden, warum er nicht weiter seinem Job nachgehen darf. Weil er am MCI Innsbruck Business- und Management studiert, darf er nur geringfügig arbeiten. Joseph O. vermutet, dass seine Absage damit zutun haben könnte. "Die Entscheidung unterliegt der Verschwiegenheit", hieß es vom AMS auf Nachfrage des ORF dazu.
Er muss wohl sein Studium abbrechen
Der 20-Jährige hat die Studiengebühr für dieses Semester zwar schon bezahlt, doch er denkt nun ernsthaft darüber nach, sein Vollzeit-Studium abzubrechen, um wieder arbeiten zu können. Er müsste allerdings neben seiner fordernden Ausbildung 20 Stunden oder mehr arbeiten, um seine Beschäftigungs-Bewilligung wieder zu bekommen. "Eigentlich hat der Tag aber nicht genug Stunden dafür", sagt er traurig.
Tim Ausserhuber, Rechtsberater von Joseph O., bringt die Unvereinbarkeit des Arbeitswillens seines Mandanten und seiner rechtlichen Möglichkeiten auf den Punkt: "Die Höchstgerichte sehen das so, dass man nur wirklich integriert ist, wenn man am Arbeitsmarkt integriert ist. Es ist gut und recht, wenn man freundlich ist, gut vernetzt, perfekt Deutsch spricht, sich ehrenamtlich engagiert oder eine gute Ausbildung hat. Worauf es aber wirklich ankommt in Österreich, ist die berufliche Integration. Die steht bei Joseph total auf der Kippe."
Ein Job in Tirol würde die Chancen des jungen Nigerianers laut Ausserhuber aber deutlich erhöhen, humanitäres Bleiberecht zu erlangen. Noch im April soll beim Asylgericht über das Aufenthaltsrecht des 20-Jährigen entschieden werden.