Wikileaks-Gründer
Assange kann weiter gegen seine Auslieferung vorgehen
Wikileaks-Gründer Julian Assange darf Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA wegen Spionagevorwürfen einlegen.
Wikileaks-Gründer Julian Assange darf Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA wegen Spionagevorwürfen einlegen. Das entschied der Londoner High Court am Montag. Assange, der seit Jahren in einem Hochsicherheitsgefängnis in der britischen Hauptstadt festgehalten wird, nahm nicht selbst an der Anhörung vor dem High Court teil.
Seine Ehefrau Stella Assange und sein Vater John Shipton waren hingegen im Gerichtssaal dabei, wie ein Reporter der Deutschen Presse-Agentur beobachtete. Vor dem Gericht demonstrierten Anhänger Assanges für seine sofortige Freilassung.
Assange drohen 175 Jahre Haft
Die US-Regierung will dem gebürtigen Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen nach Angaben seiner Unterstützer bis zu 175 Jahre Haft. Washington wirft ihm vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.
Die Bilder des Tages
Assanges Unterstützer hingegen sehen in der Strafverfolgung eine Vergeltungsaktion Washingtons, weil durch die Veröffentlichungen mutmassliche Kriegsverbrechen aufgedeckt wurden.
Auf den Punkt gebracht
- Der Wikileaks-Gründer Julian Assange darf Berufung gegen seine Auslieferung an die USA wegen Spionagevorwürfen einlegen, wie der Londoner High Court entschieden hat
- Assange, der seit Jahren in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis festgehalten wird, war nicht persönlich bei der Anhörung anwesend, aber seine Ehefrau und sein Vater nahmen teil
- Anhänger demonstrierten vor dem Gericht für seine Freilassung, während ihm in den USA bis zu 175 Jahre Haft drohen