Rache für schlechte Bewertung
Arzt stellt online Patientin bloß – 10.000 Euro Strafe
Katharina M. bewertete einen Frauenarzt kritisch. Dieser rächte sich und attestierte ihr öffentlich eine Scheideninfektion. Nun muss er Strafe zahlen.
Immer wieder gibt es Ärzte, die systematisch gegen schlechte Online-Bewertungen von Patienten vorgehen. Doch Katharina M. (Name geändert) drehte den Spieß um – der Fall wurde nun bei der Datenschutzkommission verhandelt. Und diese gab der Klägerin Recht.
Die Vorgeschichte: Wegen akuten Beschwerden suchte Katharina M. am 21. September 2022 den Gynäkologen Peter R. (Name geändert) in dessen Ordination auf. Der Mediziner diagnostizierte bei ihr eine Scheideninfektion. Fünf Tage später verfasste Katharina M. unter ihrem Klarnamen eine Online-Bewertung, in der sie etwa die fehlende Empathie des Frauenarztes kritisierte.
„Er hat sich mir gegenüber herablassend verhalten, keine Spur von Empathie und ist absolut nicht auf mich als Patientin eingegangenen“
Sinngemäß schrieb sie: "Als Arzt nicht zu empfehlen. Er hat sich mir gegenüber herablassend verhalten, keine Spur von Empathie und ist absolut nicht auf mich als Patientin eingegangenen, auch als ich verzweifelt war und zu weinen begonnen habe. Fragte mich nicht einmal nach dem Grund für den Arztbesuch, und ich wurde sofort an seine Assistentin verwiesen. Ich sehe den Zeitdruck bei der Zahl der Patientinnen, dennoch wäre ein gewisses Maß an Empathie und Verständnis wünschenswert. Dies würde auch keine Zeit in Anspruch nehmen."
Peter R. entdeckte die Rezension und war offensichtlich nicht sehr erfreut darüber. Denn seine sinngemäße Antwort am 27. September lautete: "Hallo Katharina! Ich habe Ihre Scheideninfektion diagnostiziert und sofort fachgerecht behandelt. Sie konnten am selben Tag kommen und mussten nichts zahlen. Leider ist das nicht ausreichend für Sie und nun werfen Sie mir mangelnde Empathie vor…. Ich erwarte meinerseits auch ein gewisses Maß an Kooperation und Aufmerksamkeit, damit ich das nötige Arztgespräch durchführen kann."
10.000 Euro Strafe für Arzt
Dass ihre Diagnose, die mindestens bis 3. Oktober 2022 öffentlich einsehbar war, gemeinsam mit ihrem Namen für alle zugänglich war, wollte Katharina M. nicht hinnehmen. Sie schaltete daher die Datenschutzkommission ein, da sie einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung vermutete.
Mit Erfolg: "Sie haben in ihrer Rolle als Verantwortlicher personenbezogene Daten im Bundesgebiet Österreich unrechtmäßig verarbeitet, indem Sie in Reaktion auf eine Rezension Gesundheitsdaten von Frau Katharina M. veröffentlicht haben", begründete die Kommission eine Strafe in Höhe von 10.000 Euro (14 Tage Ersatzfreiheitsstrafe). Der negativen Rezension hätte der Beschuldigte ohne Weiteres auch ohne Anführung der medizinischen Diagnose begegnen können. Dieses Verhalten stelle "einen gravierenden Eingriff in datenschutzrechtliche Rechte der Betroffenen dar".
Straferkenntnis nur teilweise rechtskräftig
Neben der Verwaltungsstrafe soll der Arzt auch die Verfahrenskosten in Höhe von 1.000 Euro übernehmen. Da der Mediziner trotz zweimaliger Aufforderung der Datenschutzbehörde seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht offen legte, wurde das Monatseinkommen auf 10.000 Euro geschätzt. Die Straferkenntnis ist allerdings nur teilweise rechtskräftig, da der Gynäkologe die Höhe der Strafe beim Bundesverwaltungsgericht angefochten hat.