Bewertungsplattform
Arzt macht intime Diagnose öffentlich – 10.000 € Strafe
Als Reaktion auf eine negative Bewertung postete ein Gynäkologe intime Details einer Patientin. Das kommt ihm nun teuer zu stehen.
Die neue Zeit hat viele Vorteile. Bevor man erstmals ein Restaurant oder Ähnliches besucht, kann man sich mit wenigen Klicks die Bewertungen anderer Gäste durchlesen. Meistens sind diese recht zuverlässig. Oft lassen Betroffene aber auch einfach nur ihren Frust aus oder erheben ungerechtfertigte Vorwürfe. Das empfand auch ein Arzt so.
Er entdeckte im September 2022 auf seinem Geschäftsprofil auf einer Bewertungsplattform plötzlich eine sehr negative Rezension. Die Patienten schrieb dort, der Gynäkologe sei nicht zu empfehlen, sein Verhalten herablassend, empathielos und ohne Verständnis. Die Reaktion des Mediziners sorgte nun für eine harte Strafe.
Happige Strafe für Antwort
Er antwortete tags darauf mit einer persönlichen Anrede, nannte im Anschluss ihre genaue Infektion und verwies auf seine korrekte Diagnose und Behandlung trotz des spontanen Besuchs wegen der akuten Schmerzen. "Leider ist das nicht ausreichend für Sie und nun werfen Sie mir mangelnde Empathie vor", warf er der Patientin vor. Diese beschwerte sich daraufhin bei der Datenschutzbehörde (DSB).
Dort brachte der Arzt vor, er habe die Vorgeschichte erwähnen müssen, um den Mitlesenden ein vollständiges Bild bieten zu können. Laut DSB hingegen liege "ein gravierender Eingriff in datenschutzrechtliche Rechte der Betroffenen" vor. Auf dem Bewertungsprofil sei weiters ersichtlich, dass der Arzt solche Information öfters in Reaktion au schlechte Bewertungen veröffentliche. Es bestehe also Wiederholungsgefahr.
Die von der DSB verhängte Strafe beläuft sich deswegen auf 10.000 Euro plus rund 1.000 Euro Verfahrenskosten. Er legte allerdings Berufung beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Höhe ein.