Bund schuldet 322 Euro
Anwalt lässt Schloss Schönbrunn und Kanzleramt pfänden
Ein Wiener Anwalt ergriff im Zuge eines Rechtsstreits um Kostenersatz nach einer Covidabsonderung rigorose Schritte: Er ließ zwei Prunkbauten pfänden.
In einem skurrilen Streit um einen nicht allzu großen Geldbetrag drohen jetzt immense Ausmaße für die Republik: Wegen des wohlfeilen Betrages von 322 Euro – den die zuständige Gebietskörperschaft Bund einem Wiener Anwalt schuldet, droht nun sogar eine Zwangsversteigerung vom Schloss Schönbrunn oder dem Bundeskanzleramt. Grund dafür sind Humor und Hartnäckigkeit von Anwalt Wolfgang Andreas Orsini und Rosenberg, der im Streit um Kostenersatz nach einer Covid-Absonderung nicht aufgeben wollte.
Höchstgerichtsentscheid mit Folgen
Die zuständige Wiener Behörde hatte einen Bescheid mit einem falschen Zeitraum ausgestellt, den der Advokat erfolgreich bekämpfte. Einen berichtigten Bescheid habe der Wiener dann aber nie bekommen, hieß es im "Standard". Also blitzte der Jurist zunächst beim Verwaltungsgericht Wien ab, bekam dann aber in einer außerordentlichen Revision beim Höchstgericht Recht.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde am 16. November 2023 gekippt, Orsini und Rosenberg bekam die Kosten für das Revisionsverfahren (1346,40 Euro) "binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution" zugesprochen. Als nach vier Wochen das Geld noch nicht am Konto war, stellte er einen Exekutionsantrag (um 322 Euro) beim Bezirksgericht Innere Stadt – und ließ sich bei den beiden schmucken Staatsobjekten in Schönbrunn und am Ballhausplatz mit einem Pfandrecht im Grundbuch eintragen.
Wird Schloss Schönbrunn versteigert?
Am 10. Jänner wurde der Antrag bewilligt, der Bund überwies die 1.346 Euro auch – blieb aber 322 Euro für den Exekutionsantrag schuldig. Theoretisch könnte Orsini und Rosenberg nun eine Versteigerung vom Sissi-Schloss und Kanzleramt veranlassen, um an seine verbleibenden 322 Euro zu kommen – eine verlockende Option, die er aber dann doch nicht ziehen will.
„Wir alle müssen unsere Verpflichtungen auf Punkt und Beistrich erfüllen, und wenn der Bund etwas zahlen soll, dann passiert das einfach nicht“
Dennoch: "Wir alle müssen unsere Verpflichtungen auf Punkt und Beistrich erfüllen, und wenn der Bund etwas zahlen soll, dann passiert das einfach nicht", ärgert sich der Jurist im "Standard". Die Republik räumte gegenüber dem Medium ein, die Zahlungsfrist nicht eingehalten zu haben und versprach, die offenen 322 Euro auch noch zu begleichen – ansonsten droht ja bekanntlich der Abverkauf.