Verhandlung in Wr. Neustadt

Amtsmissbrauch! Achauer Bürgermeister verurteilt

Weil er wissentlich kein Bauordnungsverfahren eingeleitet haben soll, wurde dem Bürgermeister der Prozess gemacht.

Niederösterreich Heute
Amtsmissbrauch! Achauer Bürgermeister verurteilt
Dem Bürgermeister von Achau wurde am Landesgericht Wr. Neustadt der Prozess gemacht.
Sascha Trimmel

Weil er den Bau eines Jugendtreffs ohne ordnungsgemäße Einleitung eines Bauordnungsverfahrens veranlasst haben soll, musste sich der 59-jährige Bürgermeister von Achau (Bezirk Mödling) am Dienstag vor dem Landesgericht Wr. Neustadt verantworten. Wie die "NÖN" berichtete, wurde er wegen Amtsmissbrauchs zu 14 Monaten bedingt verurteilt – nicht rechtskräftig.

Wollte Jugend etwas Gutes tun

Bei der Verhandlung ging es um einen Jugendtreff, der aus vier Containern und mehreren Punktfundamenten besteht. Der Vorwurf: Der Bürgermeister habe wissentlich kein Bauordnungsverfahren eingeleitet.

Im Gemeinderat soll es für die Errichtung einen einstimmigen Beschluss und von der BH einen wasserrechtlichen Bescheid gegeben haben. Der Bürgermeister habe sich auch keine Gedanken mehr gemacht, bis eine anonyme Anzeige eingetrudelt ist.

Er habe der Gemeinde und der Jugend nur etwas Gutes tun wollen und über die Bauordnung nicht ausreichend Bescheid gewusst. Das habe sich laut "NÖN" bei Bürgermeister Johannes Würstl (Bürgerliste Achau BLA), der seit Juni 2020 im Amt ist, aber mittlerweile geändert.

Bürgermeister fassungslos

Der nicht rechtskräftig verurteilte Bürgermeister habe sich am Tag nach der Verhandlung gegenüber der "NÖN" fassungslos gezeigt. Er brauche jetzt ein paar Tage, um einen klaren Kopf zu bekommen. Er habe einen Fehler begangen, gibt er zu, aber "nicht mit Absicht".

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    Auf den Punkt gebracht

    • Der Bürgermeister von Achau wurde wegen Amtsmissbrauchs zu 14 Monaten bedingt verurteilt, da er den Bau eines Jugendtreffs ohne ordnungsgemäßes Bauordnungsverfahren veranlasst hatte
    • Er betonte, dass er der Gemeinde und der Jugend nur etwas Gutes tun wollte und über die Bauordnung nicht ausreichend Bescheid wusste
    • Der Bürgermeister zeigte sich fassungslos über das Urteil und gab zu, einen Fehler begangen zu haben, jedoch nicht mit Absicht
    red
    Akt.