Wien

AMS-Bezieher (39) stach ungebetenem Gast in den Nacken

Wegen Mordversuches musste ein 39-jähriger Wiener in Wien vor Gericht. Er soll im Juni einen losen Bekannten in den Nacken gestochen haben. 

AMS-Bezieher (39) stach ungebetenem Gast in den Nacken
Der Angeklagte vor dem Gerichtssaal mit seiner Anwältin Clara Abpurg (l.)
Auer Denise

Mordprozess am Dienstag am Wiener Landl: Ein bald 39-jähriger Österreicher (Geburtsjahr 1984, Anm.) soll versucht haben, einen ungebetenen Gast in der Wohnung zu erstechen. 

1.000 € vom AMS für Familienvater

Der Wiener hat einen Sohn (11) und lebt von rund 1.000 Euro AMS-Geld. In der Nacht auf 10. Juli war seine Lebensgefährtin mit einem Bekannten unterwegs, traf einen weiteren Freund. Und schließlich nahm die Partnerin des Angeklagten beide Männer mit in die Wohnung des 39-Jährigen nach Wien-Meidling.

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    Der Österreicher am Weg in den Gerichtssaal
    Der Österreicher am Weg in den Gerichtssaal
    Auer Denise

    Doch der Wohnungsinhaber war über den späten Doppel-Besuch gar nicht erfreut und diskutierte mit seiner Freundin in der Küche. Schließlich hielt einer der beiden Gäste Nachschau. Doch der 39-Jährige reagierte laut Anklage aggressiv und genervt, schließlich wurde es laut und der zweite Gast stieß zum Streit dazu. 

    Plötzlich soll der Angeklagte ein Küchenmesser aus der Magnetleiste genommen und zugestochen haben. Das Opfer senkte bei der Stichbewegung den Kopf und dürfte dabei noch Glück gehabt haben, erlitt "nur" eine 25 Zentimeter lange Schnittverletzung.

    Angeblich hatte der eine Gast den Angeklagten davor mit einem Stanleymesser und Tritten attackiert.

    7 Jahre Schmalz

    Somit gab der 39-Jährige bei der Verhandlung am Dienstag den Messerhieb zwar zu, aber: "Es war aus einer Notwehrsituation heraus", so seine Anwältin Clara Abpurg. 

    Nach einer längeren Einvernahme der Zeugen erging schließlich nach rund siebenstündiger Verhandlung das Urteil der Geschworenen. Es war kein Mordversuch. Der Angeklagte wurde schließlich wegen versuchter absichtlicher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verdonnert. Die Staatsanwaltschaft gab einen Rechtsmittelverzicht ab, der Angeklagte wird das Urteil vermutlich annehmen. Aber es ist noch nicht rechtskräftig.

    Akt.