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Amber Heards neuer Plan – sie will einen neuen Prozess
Nach ihrer Niederlage vor Gericht und der Pleite auf ihrem Konto hat die Ex von Johnny Depp eine neue Strategie: Sie will das Urteil aufheben lassen.
Eigentlich wollte Amber Heard ja in Berufung gehen, doch so einfach ist das für die 36-Jährige nicht. Um den Antrag zu stellen, müsste sie zuerst dem Gericht 8.35 Millionen Dollar (die eigentlich Depp zugesprochen wurden) als Kaution hinterlegen.
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Diese Summe kann Miss Heard jedoch nicht aufbringen, also wird kurzerhand die Strategie gewechselt und der Versuch gestartet, das Urteil im Verleumdungsprozess gegen ihren Ex-Mann Johnny Depp zu revidieren. Heards Anwälte behaupten in einem über 40 Seiten langem Memorandum, dass das Urteil nicht so hätte ausfallen dürfen, weil "Depp niemals direkt behauptet hat, dass Frau Heards Statements falsch waren". Als Strategie habe der "Fluch der Karibik"-Star hingegen die "Theorie der Rufschädigung durch Andeutungen" verfolgt.
Identität von Jury-Mitglied nicht geklärt
Weiter stellt auch Heards Anwälte-Team die Jury infrage. Geschworener Nummer 15 soll laut Unterlagen 1945 geboren worden sein. Im Gericht saß aber eine deutlich jüngere Person, die wohl erst 1970 zur Welt gekommen ist. "Diese Abweichung wirft die Frage auf, ob Jurymitglied 15 auch wirklich die Vorladung zum Dienst als Geschworener bekommen hat und ob seine Identität regelkonform vom Gericht überprüft wurde."
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Ob die "Aquaman"-Darstellerin damit Erfolg haben wird, ist noch ungewiss. Zum Einen ist es nicht sicher, ob Nr. 15 überhaupt zu den Jurymitgliedern gehörte, die das Urteil gesprochen haben. Und zum Anderen ist in den Statuten von Virginia die Frage nach der Identität von Geschworenen "kein Grund, einen Prozess zu wiederholen".
Richterin will Berufung
Auch Gerichtsexperten sehen Ambers Versuch als chancenlos. Die Richterin in dem Depp-Heard-Prozess hatte bereits klar gemacht, dass der Fall für sie abgeschlossen sei. Aus diesem Grund habe sie auch eine weitere Anhörung von Heards Anwälten mit den Worten: "Wenn Sie was auszusetzen haben, müssen Sie Berufung einlegen", abgelehnt.