Saftige Bußgelder
Als Polizei kam, warf er sein illegales WC in den Wald
Im Entlebuch steht eine Scheune, die vom Sohn des Besitzers illegal ausgeschmückt wurde. Die Polizei wurde auf die Hütte aufmerksam.
Ein Luzerner besitzt auf einer Parzelle im Entlebuch einen Schuppen, den sein Sohn rege nutzte. Der 20-Jährige baute daraus eine Art Partyhütte. Das blieb der Polizei aber nicht verborgen. Vater und Sohn wurden nun von der Luzerner Staatsanwaltschaft verurteilt.
Parzelle von nationaler Bedeutung
Die Familie bewirtschaftet eine Parzelle im Entlebuch, das im Bundesinventar der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung aufgeführt ist. Die auf dem Grundstück stehende Futterscheune ist beim kantonalen Gebäude- und Wohnungsregister als Futterscheune ohne Wohnnutzung eingetragen. Vor Ort stellte sich die Situation jedoch etwas anders dar, wie die Behörden feststellten.
Der Sohn des Inhabers der Parzelle hatte den Schuppen zu einem Freizeitlokal umgebaut, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht. Dies stellte die Umweltpolizei erstmals am 27. April 2023 fest.
Eingerichtete Hütte plus WC-Anlage
Im Innenraum befanden sich Schränke, Abstellflächen, mehrere ineinander gestapelte Stühle, diverse Gegenstände und Plakate, die darauf hinwiesen, dass der Raum von Jugendlichen genutzt wurde. Zudem war auf einem betonierten Fundament eine WC-Anlage installiert worden. Am Abfluss der WC-Schüssel war ein Rohr befestigt worden, das in die Waldböschung führte.
Vor der Hütte hatte mutmaßlich der 20-Jährige einen Stromgenerator aufgestellt. Das Kabel zum Stromgenerator war im Freien verlegt, was ebenfalls nicht den Richtlinien entsprach. Grund: Durch die mangelhafte Anbringung war die Brandgefahr erhöht. Zudem hatte der Mann einen Kochherd, Alteisen, einen Kugelgrill und diverse Kleinmaterialien zwischengelagert, die ohne Schutzmaßnahmen nicht im Freien hätten gelagert werden dürfen.
Plastik und Abfall im Wald entsorgt
Außerdem waren vor der Scheune Materialien wie Schrauben, Nägel, Plastik und Abfall verbrannt und Motorenöl gelagert worden. Schließlich waren Plastik und Abfall im angrenzenden Wald entsorgt worden.
Als die Waldpolizei rund drei Monate nach der ersten Kontrolle erneut vorbeikam, war zwar ein Großteil der illegalen Installationen und Gegenstände entfernt worden. Die ehemalige WC-Anlage und einen Teil des Abfalls hatte der 20-Jährige jedoch mutmaßlich in den Wald geworfen.
Die Liste der Straftaten, für die der Sohn verurteilt wurde, ist nicht gerade kurz...
Für diese Taten wurde er verurteilt:
- Ausbauen eines landwirtschaftlichen Gebäudes sowie Erstellen einer WC-Anlage ohne Bewilligung
- Erstellen einer nicht forstlichen Kleinanlage im Wald ohne Bewilligung
- Erstellen einer Feuerungs- und Elektroanlage
- Lagern von metallhaltigen Abfallsperrgütern im Freien
- Verbrennen von Abfällen im Freien
- Nicht umweltgerechten Umgang mit Stoffen begangen durch Lagern von Motoröl im Freien
- Zuführen von festen waldfremden Stoffen
Der Vater wurde ebenfalls verurteilt. Er hatte ohne Bewilligung 1.800 Quadratmeter Waldfläche gerodet, mit Maschinen und mit Bagger bearbeitet und schließlich eingeebnet. Der Fehler: Er hätte abklären müssen, ob die Fläche als Wald taxiert ist. Denn für die von ihm verrichteten Arbeiten hätte er nämlich eine Baubewilligung benötigt. Auch der Vater muss nun büßen.
Die Liste der Straftaten des Vaters fällt etwas kürzer aus:
- Fahrlässige Rodung einer Waldfläche ohne erforderliche Rodungsbewilligung
- Fahrlässiger Eingriff ins Bundesinventar der Moorlandschaft
- Fahrlässige Vornahme von Terrainveränderungen außerhalb einer Bauzone ohne Baubewilligung
Dafür muss der 20-Jährige eine Buße von 1.500 Franken und 640 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Der 44-Jährige muss 600 Franken Buße und 420 Franken Gebühren bezahlen. In Summe umgerechnet sind das etwa 2.240 bzw. 1.070 Euro.