Niederösterreich
AK-Tipp: Urlaubsunterbrechung durch Krankheit
Eigentlich sollte Isabella N. am Strand liegen, aber sie hütet "seit einer Woche mit Grippe das Bett". Sind die Urlaubstage weg? Die AK klärt auf.
Leserin Isabella N. fragt: "Eigentlich sollte ich seit zwei Wochen am Strand liegen, stattdessen hüte ich seit einer Woche mit Grippe das Bett. Sind meine Urlaubstage nun weg?"
Bestimmte Voraussetzungen
"Unter bestimmten Voraussetzungen wird ein Urlaub durch Krankheit unterbrochen. Die Erkrankung muss länger als drei Tage dauern und darf nicht grob fahrlässig herbeigeführt worden sein. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber sofort über die Erkrankung und geben Sie nach dem Urlaub eine Krankenstandsbestätigung ab", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Und weiter: "Die Tage, die Sie krank waren, zählen dann nicht als Urlaub. Waren Sie im Ausland, ist neben dem ärztlichen Attest eine behördliche Bestätigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Attest von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Wurden Sie im Krankenhaus behandelt, ist eine solche Bestätigung nicht nötig."
AK-Experten helfen weiter
"Bei weiteren Fragen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NO-Vorsitzender Markus Wieser.
Weitere Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000
Auf den Punkt gebracht
- Die AK Niederösterreich klärt auf, dass ein Urlaub durch Krankheit unterbrochen werden kann, wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert und nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde
- Es ist wichtig, den Arbeitgeber sofort über die Erkrankung zu informieren und nach dem Urlaub eine Krankenstandsbestätigung vorzulegen
- Die kranken Tage zählen dann nicht als Urlaubstage
- Bei weiteren Fragen steht die AK Niederösterreich zur kompetenten Beratung zur Verfügung