Niederösterreich
AK-Tipp! Der Urlaub verfällt nicht automatisch
Es ist im Prinzip richtig, dass laut Urlaubsgesetz der Urlaubsanspruch verjährt, wenn er nicht innerhalb von zwei Jahren ab Beginn des Urlaubsjahres konsumiert wird.
OGH-Urteil
Der Oberste Gerichtshof hat jedoch kürzlich aufgrund eines EuGH-Urteils entschieden, dass die Verjährung nicht automatisch nach diesen drei Jahren eintritt. Vielmehr müssen Arbeitgeber auf die drohende Verjährung aufmerksam machen und die Arbeitnehmer auffordern, Urlaub zu konsumieren. Ein Arbeitnehmer kann seinen Urlaub ja nicht einseitig antreten, sondern ist auf eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber angewiesen.
"Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NO-Vorsitzender Markus Wieser.
Mehr Informationen beim AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Telefonnummer 057171-22 000.