Niederösterreich

AK klärt auf: Keine Rezeptgebühr bei geringem Einkommen

"Ich bin chronisch krank, kann mit die Rezeptgebühren kaum leisten. Gibt es Abhilfe", fragt Petra L. Die AK informiert.

Erich Wessely
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich

Mythos oder Wahrheit? "Heute"-Leserin Petra L. fragt: „Ich bin alleinstehend und leider chronisch krank. Ich arbeite Teilzeit und die Rezeptgebühren sind kaum noch leistbar. Gibt es Abhilfe?“

"Ja! Mit geringem Einkommen haben Sie Anspruch auf Rezeptgebührenbefreiung. Bei 14 Bezügen pro Jahr ist die Befreiung bei einem Einkommen bis 1.110,26 Euro netto monatlich für Alleinstehende möglich. Für Arbeitslose ist die Grenze 1.295,30 Euro, weil das Arbeitslosengeld nur 12-mal pro Jahr ausbezahlt wird. Bei überdurchschnittlichen finanziellen Aufwendungen aufgrund der Erkrankung wird der Richtsatz für geringe Einkommen auf 1.276,80 Euro, für Arbeitslose auf 1.489,60 Euro angehoben. Für Ehepaare gibt es eigene Grenzen", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

Hier gibt es Hilfe bei weiteren Fragen

„Haben Sie weitere Fragen? Unsere Sozialrechtsexperten beraten Sie kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Infos beim AK-Sozialrecht unter der Telefonnummer 057171-22 000.

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