Mehr Geld für Patienten
Ärztekammer fordert "100 % vom Kassentarif zurück"
Werden bald 100 % anstatt nur 80 % der Kosten für Wahlarztkosten rückerstattet? Die Ärztekammer verhandelt nun darüber.
Wahlärzte müssen ab 1. Juli auf Wunsch ihrer Patienten Rechnungen zur Kostenerstattung online bei deren Krankenkasse einreichen. Dass das Gesetz in Kraft trete, sei unstrittig. Da es aber weiter unklar sei, wer nun konkret verpflichtet werde, sei die Umsetzung ohne konkrete Richtlinien für Ärztinnen und Ärzte sinnlos, meint dazu die Österreichische Ärztekammer.
"Es ist einfach Fakt, dass es immer noch zahlreiche ungeklärte Punkte gibt, die der Gesetzestext nicht ausreichend definiert. Unter welchen Voraussetzungen das System für Wahlärzte anzuschaffen und zu verwenden ist, ist weiter offen. Diese Definitionslücken kann man uns nicht anlasten", so Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer.
100 % der Arztkosten zurück?
"Die noch offenen Rahmenbedingungen werden in enger Absprache und im gewohnt konstruktiven Gesprächsklima mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger analysiert und anschließend festgelegt", hält Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, fest.
Den Aufwand für die Kassen zu verringern, begrüßt die Ärztekammer. In den aktuellen Verhandlungen will man sich daher auch gleich dafür einsetzen, dass die Patienten künftig 100 % des Kassentarifs rückerstattet bekommen und nicht wie bisher nur 80 %.