Die Klimaaktivsten der "Letzten Generation" haben sich offiziell Anfang August als Gruppe aufgelöst. Dennoch geht die Aufregung um sie weiter.
Die Festnahme einer Klimaaktivistin hatte nun ein Nachspiel vor dem Verfassungsgerichtshof. Diesmal ging es nicht nur um den Widerstand der Demonstrantin, sondern um ihre Inhaftierung in der Gemeinschaftszelle im Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände (Wien-Alsergrund).
Als die Frau, die an einem Protest teilgenommen hatte, dort inhaftiert wurde, traf sie auf eine unerwartete Aufforderung: Sie solle die Zelle putzen. Laut Polizei "dürfe" sie sich um die Reinigung kümmern – ein Befehl, der später für juristischen Wirbel sorgte.
Nachdem der Aktivistin ein Kübel samt Reinigungsmittel zur Verfügung gestellt wurde, musste sie eine Protestaufschrift von der Wand in der Gemeinschaftszelle, in der sie am Tag zuvor schon untergebracht war, entfernen. Der Spruch stammte aus dem Repertoire der "Letzten Generation".
Die Frau fühlte sich erniedrigt und alleingelassen, weinte angeblich und begann dennoch zu putzen – aus Angst, was passieren könnte, wenn sie sich weigern würde. Vor Gericht schilderte sie, dass sie sich durch die Umstände und die vorangegangene "intime Durchsuchung" bedroht fühlte. Dabei soll eine Beamtin ihre Unterhose nach versteckten Gegenständen abgetastet haben.
Das Verwaltungsgericht sah keine Befehls- und Zwangsgewalt im Spiel, da keine Androhung von Sanktionen erfolgte. Die Angelegenheit landete schließlich vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH), der nun aber klarstellte, dass es sich bei der Aufforderung zum Putzen sehr wohl um einen Akt der "Befehls- und Zwangsgewalt" handelte.
Die Aktivistin wurde "zu einer die Pflichten von Häftlinge übersteigenden und – betrachtet man die konkreten Umstände – anscheinend gezielt demütigenden Arbeit (...) aufgefordert", heißt es. Das Verwaltungsgericht Wien muss nun diesen Fall erneut prüfen und entscheiden, ob die Anordnung rechtmäßig war.
Auch die Untersuchung der Frau durch eine Polizeibeamtin im Anhaltezentrum sorgte für Diskussionen: Während der Festnahme hatte die Polizei die Demonstrantin angewiesen, sich bis auf die Unterhose auszuziehen. Als sie sich weigerte, wurde sie unter Protest durch den Slip abgetastet – ein Vorgehen, das später als rechtswidrig eingestuft wurde.
In einem ähnlichen Fall erklärte das Verwaltungsgericht Wien bereits, dass das vollständige Entkleiden von Aktivisten bei Festnahmen unverhältnismäßig und illegal sei, da keine ausreichende Gefährdung bestand. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte diese Entscheidung und wies die Revision der Polizei ab.