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Achtung! Versandhändler lockt mit Fake-Hauptgewinn

Dreiste Falle: Seit Jahren lockt ein umtriebiger Versandhändler mit falschen Gewinnversprechen Konsumenten in die Kostenfalle. 

Nicolas Kubrak
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Ein umtriebiger Versandhändler lockt seit Jahren Konsumenten in die Kostenfalle
Ein umtriebiger Versandhändler lockt seit Jahren Konsumenten in die Kostenfalle
Boris Roessler / dpa / picturedesk.com

Konkret erhalten die vermeintlichen Gewinner Sendungen mit Produkten, die sie gar nicht bestellt haben, aber trotzdem bezahlen sollen. Konsumentenschützer stellen klar: Wer unbestellte Ware ins Haus bekommt, muss diese nicht bezahlen und darf sie sogar behalten. 

Die Masche der Betrüger

Der Ablauf ist meist derselbe: Es werden gezielt ältere Personen angeschrieben mit Glückwünschen zu einem Gewinn in Wert von mehreren tausend Euro. Die Sieger müssen jedoch schnell reagieren, weil sonst verfällt dieser. Um das Geld ausbezahlt zu bekommen, muss man etwas aus dem Versandkatalog bestellen und den Gewinn damit anfordern.

 Hinter diesen Betrügen steckt die Firma Shopping Alliance, die auch unter den Namen Edelweiss Versand oder Bella Vita auftritt.

Konsumentenschützer haben sie bereits seit mehreren Jahren im Visier. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich auf Malta.

Ältere Menschen im Visier 

Die Shopping Alliance verkauft hauptsächlich Haushaltsartikel aller Art, beginnend bei Grassamen, Cranberry-Kapseln über Kosmetik bis hin zu Putzmitteln und Küchenaccessoires. Zielgruppe des Unternehmens sind vor allem ältere und alte Menschen. Ihre persönlichen Daten, wie zum Beispiel Name, Adresse oder Geburtsdatum, kauft die Shopping Alliance ganz legal bei Datenhändlern wie der österreichischen Post.

Weder Website noch Mail-Adresse

Die Firma ist übrigens nur in der Offline-Welt tätig. Das heißt: Sie hat keine Website, Mail-Adresse oder Telefonnummer. Die einzige Kontaktmöglichkeit ist über ein Postfach in Salzburg.

Wenn die "glücklichen" Gewinner, wie im Gewinnschreiben verlangt, den Bestellschein an diese Postfach-Adresse schickt, bekommt ein paar Tage später ein Paket. In diesem befinden sich aber nicht nur die bestellten Artikel, sondern auch noch ein paar weitere Produkte mitsamt der Rechnung dafür. Die Gewinnauszahlung ist, wenig überraschend, nicht dabei.

Nicht bestellte Artikel dürfen behalten werden

Rechtlich sieht Emanuela Prock von der Arbeiterkammer Wien die Sache eindeutig: 

"Was nicht bestellt wurde, muss nicht bezahlt werden, auch wenn man es zugesandt bekommt."

Sie behauptet, man könne diese Artikel behalten, verwenden oder auch wegwerfen. Man sei aber nicht dazu verpflichtet, sie zurückzuschicken. Die AK-Konsumentenschutzrätin empfiehlt jedoch, den Versandhändler anzuschreiben und eine Abholung der unbestellten Ware binnen einer bestimmten Frist zu fordern. Wenn der Händler nicht antwortet oder wenn die Ware in dieser Zeit nicht abgeholt wird, kann man damit machen, was man will.

Gewinn kann eingeklagt werden

Procks Empfehlung lautet: Nicht an Gewinnspielen teilnehmen, bei denen man nicht zu 100 Prozent weiß, welches Unternehmen dahintersteht. Wenn mit der Gewinnzusage der Eindruck erweckt wird, dass man den Preis tatsächlich gewonnen hat, könnte dies grundsätzlich auch eingeklagt werden.

Klagen sollte man allerdings nur mit Rechtsschutzversicherung, um nicht auf eventuellen Kosten sitzen zu bleiben.

Möglichkeiten, sich zu schützen

Wer keine Kataloge von Edelweiss, Bella Vita & Co mehr erhalten möchte, kann sein Widerspruchsrecht geltend machen. Dafür schickt man ein Schreiben an die Firma, dass man der Datenverarbeitung widerspricht, aus dem Werbeverteiler ausgetragen werden möchte und eine Löschung sämtlicher persönlicher Daten verlangt.

Um jedoch überhaupt keine persönlich adressierte Werbung mehr zu erhalten, kann man sich in die "Robinson-Liste" der Wirtschaftskammer eintragen. Wer sich dort eintragen lässt, dessen Adresse darf von Direktwerbefirmen, Adressverlagen und Versandhäusern nicht mehr verwendet werden.

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