AK-Tipp
Achtung! Auch ein Betriebsurlaub bedarf der Zustimmung
"Mein Betrieb hat im Sommer zwei Wochen Betriebsurlaub. Bin ich dazu verpflichtet, mir genau zu dieser Zeit Urlaub zu nehmen?", fragt Angelika G.
Leserin Angelika G. fragt: "Mein Betrieb hat im Sommer zwei Wochen Betriebsurlaub. Bin ich dazu verpflichtet, mir genau zu dieser Zeit Urlaub zu nehmen?" Die Arbeiterkammer klärt auf.
"Als Betriebsurlaub bezeichnet man in der Praxis einen Urlaub für einen bestimmten Zeitraum, der für die gesamte Belegschaft eines Betriebes fixiert wird. Häufig wird der Betriebsurlaub in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Das Urlaubsgesetz sieht aber grundsätzlich vor, dass der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stets zu vereinbaren ist", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Zwei Wochen sind erlaubt
Und weiter: "Somit ist auch ein Betriebsurlaub individuell zu vereinbaren. Möglicherweise steht das aber auch im Dienstvertrag. Zwei Wochen sind erlaubt."
"Bei Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Weitere Infos beim AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Der Betriebsurlaub muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell vereinbart werden, auch wenn er in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist
- Laut dem Urlaubsgesetz ist der Zeitpunkt des Urlaubsantritts immer zwischen den Parteien zu vereinbaren
- Bei Problemen können sich Arbeitnehmer an die Experten der AK wenden