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Ab 1. Juli müssen E-Autos Lärm machen
Die Lärmpflicht für E-Autos gilt ab 1. Juli. Die Autos sollen ein Warngeräusch von sich geben. Was Lenker jetzt wissen müssen, erfahren Sie hier.
Ab dem 1. Juli muss in neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein akustisches Warnsignal installiert sein. Die Autos sollen hörbar sein, um das Risiko eines Unfalls zu reduzieren.
Das System heißt AVAS – es ist die Abkürzung von Acoustic Vehicle Alerting System. "Hintergrund ist eine Verordnung des Europäischen Parlaments, das mit dieser Maßnahme Fußgänger und Radfahrer schützen möchte", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
Nein. Die Verordnung verpflichtet zur Ausrüstung mit AVAS nur bei Fahrzeugen, die ab dem 1. Juli 2019 typisiert werden. Das heißt, dass die meisten E-Autos, die davor zugelassen wurden und das System nicht verbaut hatten, weiterhin geräuschlos unterwegs sein werden und auch nicht nachgerüstet werden müssen.
"Es gibt aber einige Hersteller, die nach Bekanntwerden der Anforderungen bereits freiwillig ein AVAS verbaut haben", so der ÖAMTC-Jurist.
Nein. In der Verordnung ist nur vorgeschrieben, dass die Fahrzeuge zwischen dem Anfahren und einer Geschwindigkeit von 20 km/h ein Schallzeichen erzeugen müssen.
Ab Geschwindigkeiten über 20 km/h ist das Abrollgeräusch der Reifen bei modernen Fahrzeugen meistens lauter als der Motor selbst. "Ein zusätzlicher Sound darüber hinaus ist für die Verkehrssicherheit nicht mehr relevant und würde lediglich mehr Lärm erzeugen", so Hoffer.
Ja. Das AVAS muss mit einem für den Fahrer leicht erreichbaren Schalter ausgestattet sein, der die Aktivierung bzw. Deaktivierung ermöglicht. Beim Neustart des Fahrzeugs muss das System immer automatisch aktiviert sein.
Das Schallzeichen sollte eindeutig auf das Fahrzeugverhalten (beschleunigen, bremsen) hinweisen und muss mit dem Geräusch eines Verbrenners der gleichen Fahrzeugklasse vergleichbar sein. "Die Hersteller nutzen diese neue Möglichkeit, um ihre Fahrzeuge durch eigene Sounds erkennbar zu machen. Aber auch die UNO hat eine Empfehlung veröffentlicht", so der Jurist des Mobilitätsclubs.
Quelle: ÖAMTC (ek)