Spendeninitiative angedacht
A22-Ausbau – Projektgegnern geht das Geld aus
Die Odyssee rund um den A22-Ausbau bei Stockerau könnte bald vorbei sein - obwohl das Bundesverwaltungsgericht eine ordentliche Revision zuließ.
Der Kampf tobt seit 2016. Mit überraschenden Wendungen. Die Asfinag wollte den A22-Autobahnabschnitt bei Stockerau um je einen Fahrstreifen je Richtung zu erweitern - von vier auf sechs. Das Klimaschutzministerium stellte fest, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) festzulegen ist.
Das Besondere am A22-Abschnitt im Bereich der Lenaustadt: Auf der einen Seite liegt Wohngebiet, auf der anderen das streng geschützte Natura-2000-Gebiet Stockerauer Au.
Instanzenzug durch mehrere Jahre
Das war der Startschuss für einen Instanzenzug mit diesen Beteiligten: Asfinag, die Gemeinde Stockerau, die NÖ Umweltanwaltschaft, die Projektgegner Dietmar und Elisabeth Pfeiler, die Bürgerinitiative "Tunnel und Grüner Übergang" und die Umweltorganisation "Alliance for Nature".
"UVP-Ping-Pong": Erst "Ja", dann "Nein"
2021 und 2022 befand das Bundesverwaltungsgericht eine Umweltverträglichkeitsprüfung für notwendig. Die Asfinag legte zweimal außerordentliche Revision ein, das Gericht hob daraufhin das Zweiterkenntnis auf.
Letztstand: keine UVP nötig
Das insgesamt dritte veröffentlichte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt nun: Das Projekt verlange keine UVP. Die Begründung? Es wirke sich nicht wesentlich auf das Siedlungsgebiet oder Naturschutzgebiet aus. Die Enttäuschung bei den Projektgegnern ist groß - es gibt aber einen Funken Hoffnung.
"Gericht hat uns einen Hinweis gegeben"
"Das Gericht hat einen Hinweis gegeben, wo der Angriffspunkt ist", begründet Bürgerinitiativen-Sprecher Josef Lehner in den "NÖN". Diese Chance soll genutzt werden: Das Bundesverwaltungsgericht hat eine ordentliche Revision zugelassen, weil die Frage der Barrierewirkung der Lärmschutzwände und die Auswirkungen auf den Siedlungsraum rechtlich bedeutend seien.
Kosten sind Thema
Allerdings droht von anderswo Ungemach. Das Geld macht Sorgen. Die anderen Beschwerdeführer haben noch keine Entscheidung getroffen. Für Christian Schuhböck, Generalsekretär von "Alliance for Nature", seien die Kosten momentan ein großes Thema. Dietmar Pfeiler möchte noch seinen Anwalt konsultieren.
Stockerau-Bürgermeisterin Andrea Völkl (VP) will Gespräche mit den einzelnen Fraktionen im Gemeinderat führen, um zur Entscheidung zu gelangen, ob die Stadtgemeinde Stockerau Revision einlegen soll. Die Bürgerinitiative "Tunnel und Grüner Übergang" plant eine große Spendenoffensive.
Auf den Punkt gebracht
- Der Kampf um die Erweiterung des A22-Autobahnabschnitts von Stockerau Ost bis zur Weinviertel Schnellstraße auf sechs Fahrstreifen tobt seit 2016
- Nach einem langen Instanzenzug hat das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, da das Projekt sich nicht wesentlich auf das Siedlungsgebiet oder das Naturschutzgebiet auswirkt
- Die Projektgegner sind enttäuscht, sehen aber eine Chance, da das Gericht Hinweise für mögliche Angriffspunkte gegeben hat
- Die Kosten sind ebenfalls ein großes Thema, da die anderen Beschwerdeführer noch keine Entscheidung getroffen haben und die Bürgerinitiative eine Spendenoffensive plant