Mordversuchs-Prozess
9 Messerstiche! Wiener zückt selbstgezeichneten Jesus
Ein Mann (47) soll seinen Ex-Kollegen auf der Weihnachtsfeier niedergestochen haben. Vor Gericht gab er sich geläutert, zeigte ein buntes Jesus-Bild.
Selbst sein tiefer Glaube half ihm am irdischen Gericht kaum: Ein Kroate (47) soll am 15. Dezember 2023 in Wien-Landstraße einen Ex-Kollegen (43) beinahe getötet haben und fasste dafür nun 12 Jahre Haft aus – nicht rechtskräftig.
Am Wiener Landl hatte er am Donnerstag vor Beginn der Geschworenen-Verhandlung eine selbstgekritzelte Christus-Ikone gezückt und damit stoisch in die Menge geblickt.
In der U-Haft fand der 47-Jährige offenbar zur heiligen Dreifaltigkeit. Am 15. Dezember 2023 schien er aber wie von allen guten Geistern verlassen: Laut Anklage tauchte der Maler unangemeldet bei der Weihnachtsfeier seiner Ex-Firma auf. "Nach dem Essen gab es Wodka, Wodka und noch mehr Wodka", so der Angeklagte.
Gegen 23 Uhr soll er dann im Zuge eines heftigen Streits plötzlich ein Messer gezückt haben, nachdem ihm ein Ex-Kollege zum Gehen aufgefordert hatte.
Bist du Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe!
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Polizei-Notruf: 133
Damit stach der Ex-Mitarbeiter dem 43-Jährigen neunmal in die Brust und den Bauch – wir berichteten. Das Opfer erlitt einen Leberstich, überlebte die schweren Verletzungen nur dank der schnellen Rettungskette.
Die Polizei spürte den Flüchtigen später in dessen Wohnung in Rudolfsheim-Fünfhaus auf. Da der Wiener nicht freiwillig herauskam, mussten Beamte der Sondereinheit WEGA die Türe aufbrechen, ehe sie den Mann drinnen zu Boden brachten und festnehmen konnten.
"Ich liebe meine Kollegen"
Im Laufe des Prozesses gab sich der Angeklagte indes friedselig. Er könne sich nicht vorstellen, dass er zu so einer schrecklichen Tat fähig wäre: "Ich kann mir nicht erklären, wie ich zustechen konnte. Ich liebe meine Kollegen sehr. Und mich lieben auch alle", sagte er aus und meinte, dass er angegriffen wurde. Das Urteil der Geschworenen lautete auf Mordversuch – die verhängten 12 Jahre Haft sind noch nicht rechtskräftig.