Niederösterreich
600 € wegen Hunden – So will Juristin Strafe bekämpfen
600 Euro soll Anwältin Ulrike Werner zahlen, weil ihre Hunde im Auto nicht gesichert waren. Die Juristin zieht jetzt vor den Verfassungsgerichtshof.
Einen langen Atem und jede Menge Spitzfindigkeit beweist Anwältin Ulrike Werner aus Klosterneuburg (Bezirk Tulln). Wie berichtet, soll die Juristin aus Niederösterreich 600 Euro Strafe zahlen, weil sie ihre Hunde nicht entsprechend im Auto gesichert hatte. Werner, für die die Vierbeiner Familienmitglieder und nicht wie im Gesetz festgeschrieben "Ladung" sind, will die saftige Strafe aber nicht akzeptieren. Die ganze Geschichte gibt's hier:
Zum VfGH
Bis zum Landesverwaltungsgericht zog Werner bereits, die zuständige Richterin bestätigte die Strafe jedoch erneut. Nun bleibt der Niederösterreicherin nur noch eine Instanz, die das Urteil aufheben könnte: Der Verfassungsgerichtshof.
An diesen verfasste sie jetzt eine Beschwerde. Denn abgesehen davon, dass die Anwältin vermutet, die Stimmung gegen Hunde in der Gesellschaft sei spätestens seit dem Fall "Elmo" – der AmStaff hatte eine Joggerin in Oberösterreich attackiert und getötet – mehr als aufgeheizt und unverhältnismäßig, ortet sie ein gewaltiges Missverständnis im Rechtsverständnis.
Denn laut Paragraf 101 des Kraftfahrgesetzes müsse Ladung auf dem Fahrzeug so verwahrt werden, dass sie "den im normalen Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhalten und der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt und niemand gefährdet wird". Und: "Die einzelnen Teile einer Ladung müssen so verstaut und durch geeignete Mittel so gesichert werden, dass sie ihre Lage zueinander sowie zu den Wänden des Fahrzeuges nur geringfügig verändern können; dies gilt jedoch nicht, wenn die Ladegüter den Laderaum nicht verlassen können und der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt und niemand gefährdet wird."
Hunde waren nicht auf dem Auto
Und genau hier will die Juristin einhaken: "Das bedeutet also: Auch bei der täglichen Autofahrt oder mehrmals täglichen Autofahrten ohne besonderen Vorkommnissen muss die Ladung auf dem Fahrzeug (Dachträger, Ladefläche, Heckgepäckträger) bleiben. Es darf der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt sein und es darf niemand gefährdet sein." Und: "Auch bei der täglichen Autofahrt oder mehrmals täglichen Autofahrten ohne besonderen Vorkommnissen muss die Ladung im Fahrzeug bleiben. Die Ladung im Fahrzeug muss nicht gesichert sein, wenn die Ladung den Laderaum nicht verlassen kann. Es darf der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt sein und es darf niemand gefährdet sein."
Für Werner heißt das laut Gesetz kurzum: Ihre Hunde befanden sich nicht AUF dem Auto, sondern IM Auto. Und wenn die Ladung IM Auto nicht gesichert sein muss, wenn sie den Laderaum nicht verlassen kann, dann gilt das auch für Hunde.
Skier ja, Einkäufe nein
Sei das Gesetz so auszulegen, wie es die Behörde im Fall von Werner getan hat, müsse auch ein lose auf der Ablage liegender Strohhut gesichert werden, argumentiert die Juristin in der von ihr aufgesetzten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Das Gesetz umfasse beispielsweise geladene Wintersport-Ausrüstung oder Reisegepäck, aber nicht tägliche Einkäufe, Handtaschen oder wie in Werners Fall – Hunde. Deshalb sei die Strafe auch gesetzeswidrig, so ihr Argument.
Der Verfassungsgerichtshof ist nun Werners letzte Hoffnung. Mittlerweile betragen die Straf- plus Verfahrenskosten 780 Euro.