Kunde schaltete AK ein

600 statt 170 € – Installateur-Rechnung sorgt für Ärger

Der Kunde fiel aus allen Wolken: Nach einer Reparatur verlangte eine Firma plötzlich ein Vielfaches des ursprünglichen Preises. Die AK schritt ein.

Oberösterreich Heute
600 statt 170 € – Installateur-Rechnung sorgt für Ärger
Ein Mühlviertler Kunde fiel aus allen Wolken: Die in Aussicht gestellten Reparaturkosten wurden deutlich überschritten.
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Der Mann aus dem Bezirk Freistadt wollte die Armatur bei seiner Spüle austauschen lassen. Zusätzlich sollten das Silikon an der Küchenarbeitsplatte erneuert und zwei Abflüsse überprüft werden.

Er schickte Fotos der Stellen an einen Installateur und erhielt per WhatsApp einen Kostenvoranschlag: Darin war je nach benötigter Zeit und Materialaufwand von 170 bis 300 Euro die Rede. Auf dieser Grundlage erteilte der Mühlviertler einen Auftrag.

Die Arbeiten wurden mit Ausnahme der Silikonfuge durchgeführt. Dann die böse Überraschung: Dem Kunden flatterte eine Rechnung über 601,92 Euro ins Haus.

Das ließ der Konsument nicht auf sich sitzen: Er zahlte für die erbrachte Dienstleistung 200 Euro und pochte schriftlich auf die Fertigstellung. Außerdem wies er auf die massive Überschreitung der Kostenschätzung hin.

Das Unternehmen schaltete aber auf stur. Es verweigerte die weiteren Arbeiten, der Betroffene bekam ein Mahnschreiben eines Rechtsanwaltes.

Daraufhin schaltete der Kunde die Arbeiterkammer ein. Aber weder der Anwalt noch die Firma reagierten auf zwei Schreiben der AK. Stattdessen erhielt der Mühlviertler eine Klage in Höhe von 401,92 Euro.

Es kam schließlich zu einem Gerichtsverfahren. Dabei wurde dem AK-Mitglied rechtgegeben: Die Kostenschätzung per WhatsApp wäre verbindlich gewesen. Die in Aussicht gestellte Obergrenze wurde überschritten, die Arbeiten nicht zur Gänze erledigt. Das Gericht wies daher die Klage ab.

Kostenvoranschlag muss eingehalten werden
Beschwerden über nicht eingehaltene Voranschläge sind bei der Arbeiterkammer Oberösterreich keine Seltenheit. Dabei müssen sie eingehalten werden, betonen die Experten.
Unverbindliche Schätzungen, die etwa mit dem Zusatz "Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand" versehen sind, dürfen nur unter unvorhersehbaren Umständen und nur gering überschritten werden. Droht ein deutlich höherer Betrag muss das Unternehmen vorher warnen. Hat es sich verkalkuliert, darf das keinesfalls zu Lasten des Konsumenten gehen.
"Der Kostenvoranschlag dient den Kundinnen und Kunden zur Auswahl des besten Angebotes. Sie müssen darauf vertrauen können, dass der angebotene Preis gilt. Wird er nicht eingehalten, setzen wir die Rechte unserer Mitglieder, wenn notwendig, auch vor Gericht durch", sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Firma gönnte Arbeiter keine Freizeit

Der arme Mann: Eine Firma ließ den Lagerarbeiter immer wieder illegal am Wochenende schuften. Die AK verhalf ihm schließlich zu seinem Recht.

Bevor es zur Klage kam, bot der Betrieb dem Mann einen außergerichtlichen Vergleich an. Der Arbeiter stimmte diesem zu und erhielt Tausende Euro brutto.

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