Wirtschaft

500 Euro in cash – Corona-Bonus für viele Kurzarbeiter

Neue Regeln für die Corona-Kurzarbeit: Ein Vier-Punkte-Paket wurde beschlossen. Eine Verlängerung kommt, genauso wie ein Bonus für Härtefälle.

Nikolaus Pichler
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Arbeitsminister Martin Kocher erläuterte am Freitag die Details zur neuen Kurzarbeit. 
Arbeitsminister Martin Kocher erläuterte am Freitag die Details zur neuen Kurzarbeit. 
apa/picturedesk

Mit einem Paukenschlag lässt die Bundesregierung am Freitag aufhorchen. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Arbeitsminister Martin Kocher (beide ÖVP) haben ein umfassendes Paket beschlossen. Darin inkludiert: Verlängerung der Corona-Kurzarbeit, erleichterte Rahmenbedingungen bei der Beantragung von ebendieser, Saisonstarthilfe für die Einstellung von Mitarbeitern samt Bonus für Kurzarbeit-Härtefälle. "Heute" hat die Details dazu im Überblick.

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Corona-Kurzarbeit auch 2022&nbsp;<br>

Aufgrund der Infektionszahlen und des Lockdowns einigte sich das Kocher-Ministerium zusammen mit den Sozialpartnern auf eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeit. Besondes betroffene Betriebe können nun bis Ende März 2022 in Kurzarbeit bleiben. Ursprünglich wäre die Corona-Kurzarbeit bereits mit Jahresende ausgelaufen.

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Erleichtete Rahmenbedingungen bei der Beantragung&nbsp;

Seit Montag entfällt für Betriebe, die die Kurzarbeit beantragen, die Prüfung und Bestätigung beim Steuerberater und damit weiterer bürokratischer Aufwand. Unternehmen sollen zudem drei Wochen Zeit für einen rückwirkenden Antrag bekommen. Die Unterstützung gibt es dennoch in voller Höhe.

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Saisonstarthilfe für Tourismusbetriebe

Mit der Saisonstarthilfe stellt die Regierung das Modell der Kurzarbeit grundlegend neu auf. Bisher profitierten ausschließlich Personen, die einen vollentlohnten Kalendermonat vor der Beginn der Kurzarbeit beschäftigt waren. Die Maßnahme gilt nun für alle Personen, die zwischen 3. November 2021 und dem 12. Dezember 2021 angestellt wurden. Für diese Neuanstellungen bekommt der Unternehmer 65 Prozent des Bruttogehalts vom AMS refundiert, wobei der Arbeitnehmer sein volles Gehalt bezieht. Diese Regel gilt bis spätestens zum 31. Jänner 2021, ausschließlich für Saisonbetriebe und Arbeitnehmer vor Ort. Mitarbeiter, die während des Lockdowns angestellt wurden, um die Öffnung vorzubereiten, sind davon nicht ausgenommen.

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Bonus-500er

Arbeitnehmer, die im November 2021 in Kurzarbeit waren und seit März 2020 insgesamt zehn Monate oder länger für eine Form der Kurzarbeit angemeldet waren, erhalten 500 Euro netto. Damit will die Regierung besonderen Härtefällen finanziell unter die Arme greifen. Die Maßnahme gilt für Menschen in Kurzarbeit, deren Bemessungsgrundlage kleiner als 50 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage ist.

"Es hat dringende Lösung gebraucht"

„Es hat für dieses Problem dringend eine Lösung gebraucht, die haben wir nun geschaffen", sagte Köstinger am Freitag in einem Statement. Ein Koch der am 15. November angestellt worden und sieben Tage später vom Lockdown erwischt worden sei, bekomme nun sein volles Gehalt vom Betrieb ausbezahlt, gaben sie und Kocher ein Beispiel aus der Praxis zur Saisonstarthilfe. "Indem auch Saisonarbeitskräfte unter Einhaltung bestimmter Kriterien Kurzarbeit beanspruchen können, verhindern wir, dass der Tourismus noch mehr Mitarbeiter an andere Branchen verliert", betont die Ministerin.  

Österreichweit sind laut Informationen des Ministeriums rund 20.000 Saisonarbeitskräfte vom Lockdown betroffen. Die Maßnahme helfe diese Arbeitsplätze zu sichern, hieß es. "Die Kurzarbeit hat sich während der gesamten Pandemie als sehr wirkungsvolles Kriseninstrument bewährt, das bisher rund 1,3 Millionen Arbeitsplätze abgesichert hat", erklärte zudem Minister Kocher. Er kündigte zudem weitere Kontrollen an, um gegen möglichen Missbrauch vorzugehen. 

Neue Variante bereitet Forschern Kopfzerbrechen

Ausbreitung einer neuen möglicherweise gefährlicheren Variante des Coronavirus im südlichen Afrika hat international Besorgnis ausgelöst. Experten befürchten, dass die Variante B.1.1.529 wegen ungewöhnlich vieler Mutationen hoch ansteckend sein könnte und zudem den Schutzschild der Impfstoffe leichter durchdringen könnte. Die EU-Kommission will Reisen aus dem südlichen Afrika in die EU auf ein absolutes Minimum beschränken, Österreich untersagt Einreisen für diese Länder. 

Das südafrikanische Institut für Ansteckende Krankheiten NICD teilte am Donnerstag mit, es seien in Südafrika 22 Fälle der neuen Variante B.1.1.529 nachgewiesen worden. Mit mehr Fällen sei im Zuge der laufenden Genomanalysen zu rechnen. "Obwohl die Datenlage noch beschränkt ist, machen unsere Experten mit allen Überwachungssystemen Überstunden, um die neue Variante und die damit möglicherweise verbundenen Implikationen zu verstehen."

Die Weltgesundheitsorganisation WHO untersucht bereits, ob B.1.1.529 als besorgniserregend eingestuft werden muss. Das sagte WHO-Expertin Maria van Kerkhove in einem Briefing. Es werde dabei auch untersucht, inwieweit die Variante Folgen für die Diagnostik, Therapien und die Impfkampagnen habe.

Die WHO hat für die unterschiedlichen Corona-Variante mehrere Kategorien. Eine davon ist die Kategorie "Variant of Concern", auf deutsch "besorgniserregende Variante". Eine der "Variants of Concern" ist etwa die derzeit in Österreich vorherrschende Delta-Variante des Coronavirus. Zu den Merkmalen einer solchen Variante kann etwa gehören, dass sie nachgewiesenermaßen die Übertragbarkeit des Coronavirus erhöht hat.

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