Kurioses Urteil

40-Jähriger muss Unterhalt für fremdes Kind zahlen

Als ein Mann erfuhr, dass er gar nicht der biologische Vater seines Kindes ist, ging er vor Gericht. Doch dieses entschied: Zahlen muss er trotzdem.

Newsdesk Heute
40-Jähriger muss Unterhalt für fremdes Kind zahlen
Ein Mann stellte fest, dass sein Kind gar nicht von ihm ist. Zahlen muss er aber dennoch.
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Ein Familienvater hat versucht, eine von ihm unterschriebene Vaterschaftsanerkennung für ungültig zu erklären. Er hatte herausgefunden, dass er nicht der wahre Erzeuger des Kindes ist. Doch mit seinem Einwand kam er nicht durch.

Ende 2023 lehnte das Bundesgericht seinen Antrag ab. Es warf dem Genfer laut "20 Minutes" vor, zu lange mit der Durchführung von DNA-Tests gewartet und "keinen Grund geltend gemacht zu haben, der eine solche Verzögerung entschuldbar machen könnte". In solchen Situationen legt die Rechtsprechung Fristen fest, die der 40-Jährige überschritten hat. Dieser Entscheid hat zur Folge, dass er der rechtliche Vater des heute neun Jahre alten Kindes bleibt, auch wenn er beweisen konnte, dass er biologisch nicht der Vater des Kindes ist.

Der kuriose Hintergrund

Die Geschichte nahm ihren Lauf im Jahr 2014. Ein Mann hatte laut der "Tribune de Genève" eine kurze Affäre mit einer Bernerin. Daraus ging ein Kind hervor. Der Mann unterzeichnete im Anschluss eine Vaterschaftsanerkennung und verpflichtete sich dazu, der Mutter des Neugeborenen 250 Franken Unterhalt pro Monat zu zahlen (rund 269 Euro monatlich). Der kleine Bub leidet an einer Erbkrankheit, die nur dann weitergegeben werden kann, wenn beide Elternteile Träger des Krankheitsgens sind.

2019 lernte der Genfer eine andere Frau kennen. Er lässt einen Gentest durchführen, da er denkt, das Gen in sich zu tragen. Dabei kommt heraus, dass er das besagte Gen gar nicht hat. Ein Jahr später wiederholte er nach einer weiteren Geburt den Test. Wieder fiel das Ergebnis negativ aus. Er ist also nicht der Vater des Kindes. Im Jahr 2021 leitete der 40-Jährige die Klage auf Anfechtung der Vaterschaft ein.

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