Eltern ärgern sich
399 € fürs Wenden – neue Parkfalle bei alter Turnhalle
Die alte Sporthalle am Marathonweg sorgt für Ärger bei Eltern: Sie werden abgestraft, weil sie ihre Kinder auf einem Privatgrund aussteigen lassen.
Seit vergangenem Sommer hat die neue Sport-&-Fun-Halle in der Venediger Au geöffnet. Nun sorgt allerdings die Vorgänger-Halle am Marathonweg (Leopoldstadt) für Schlagzeilen. Diese ist für die Öffentlichkeit geschlossen, aktuell trainiert hier der heimische Gymnastik-Nachwuchs. Derzeit herrscht hier aber wegen unsportlichen Verhaltens Aufregung.
Kaum Parkplätze, Eltern halten vor geschlossenem Lokal
Rund um die Halle gibt es kaum Parkplätze. Viele Eltern bringen ihre Kinder aber trotzdem mit dem Auto zum Training, lassen diese dann nur kurz aussteigen. Aus Sicherheitsgründen machen das viele auf dem Parkplatz eines geschlossenen Wirtshauses ums Eck, schildert die "Krone" die Situation.
Auch, wer nur kurz stehen bleibt, muss mit hohen Strafen rechnen. Das mussten nun mehrere Eltern schmerzlich erfahren, nachdem sie Briefe mit einer Zahlungsaufforderung von 399 Euro bekommen haben, weil sie den Privatgrund befahren hatten. Zahlt man nicht, droht ein Anwalt mit Besitzstörungsklage.
„Ich bin nicht am Schranken vorbeigefahren, trotzdem habe ich an einem Tag schon zwei Strafen bekommen“
Wie "Heute" vor Ort erfuhr, dürfte die fragwürdige Straf-Praxis erst seit März aktiv sein: "Ich bin nicht am Schranken vorbeigefahren, trotzdem habe ich an einem Tag schon zwei Strafen bekommen. Dabei habe ich nur meine verletzte Tochter abgeholt", erzählt eine Mutter. 28 Tage lang parkte eine andere Wienerin dort: "Ich habe bis jetzt aber erst zwei Strafen erhalten. Jetzt warte ich auf den Rest."
Kein Verständnis für die Anzeigenflut hat Sandra (50): "Ich verstehe nicht, warum ich vor dem Schranken nicht umdrehen darf. Zum Glück ist es mir noch nicht passiert, aber ich kenne viele, die schon angezeigt wurden", berichtet sie.
Schranken offen, doch auch davor schon Privatgrund
Zwar sind vor dem Privatparkplatz gerade zu einladend offene Schranken – diese braucht man aber nicht einmal zu passieren. Auch davor wird schon gnadenlos kassiert. Zwar weist eine Tafel mit kaum noch vorhandener Schrift auf den Privatgrund und das Parkverbot hin – bei den kurzen Wendemanövern kann von Parken aber kaum die Rede sein.
Auch der ÖAMTC ist bereits informiert. "Der Bereich vor dem Schranken ist nicht unbedingt als Privatgrund erkennbar. Unabhängig davon ist schon zu fragen, ob bei einem bloßen Halten von wenigen Sekunden, wenn der Fahrer im Fahrzeug verbleibt, überhaupt ein Eingriff in fremden Besitz vorliegen kann. Dies sollte der Gegenseite so kommuniziert werden. Wir sehen in derartigen Fällen durchaus Chancen, entsprechende Verfahren zu gewinnen", so Jurist Nikolaus Authried gegenüber der "Krone".
Erkennbarkeit des Privatgrundes fraglich
Wer hinter den Schranken fährt, kann unter Umständen Besitz stören, erklärt der Jurist. Außer man mache glaubhaft, dass man dachte, das Gasthaus sei geöffnet und man habe erst auf dem Parkplatz gemerkt, dass es geschlossen sei. Dann könne man auch Chancen haben, zu gewinnen.
Wer vor dem Schranken kurz hält, ist eigentlich im Recht, weil das in Einfahrten grundsätzlich erlaubt ist. Beginnt der Privatbesitz wirklich schon vor dem Schranken, sei dessen Erkennbarkeit fraglich, so Authried.