Lokalaugenschein

395 Euro Strafe: Jurist erklärt Wiens Autofahrer-Falle

Neue Autofahrer-Falle, diesmal in Wien-Ottakring. Tipps der ÖAMTC-Rechtsabteilung: Soll man Strafe zahlen oder nicht?

Annika Fried

Schon Hunderte Autolenker wurden Opfer dieser gemeinen Park-Fallen. Kurz mal am Straßenrand halten, um jemanden aussteigen zu lassen und schon bekommt man eine Rechnung über 395 Euro, inklusive Klageandrohung.

Solche Autofahrer-Fallen sind in Wien schon lange bekannt. Jetzt gibt es eine neue in der Hasnerstraße 128 in Wien-Ottakring. "Heute" hat sich mit dem Chef der ÖAMTC Rechtsberatung auf Lokalaugenschein begeben - geht hier wirklich alles mit rechten Dingen zu? Was kann man tun, wenn man selbst eine Zahlungsaufforderung erhält?

Diese Liegenschaft ist bei uns in der ÖAMTC Rechtsberatung seit einigen Wochen ein Begriff, weil sich immer wieder Mitglieder an uns wenden.
Nikolaus Authried
ÖAMTC Rechtsberatung

Wie funktioniert die Abzocke?

Es geht um die Einfahrt vor einer geschlossenen Tankstelle. Rechts und links davon hat der Besitzer Kameras installiert, die parkende oder haltende Autos überwachen. "Parken verboten" Hinweise befinden sich ebenfalls an dem Standort. Sobald man direkt vor oder auch neben der Einfahrt stehen bleibt und mehr oder weniger in die Einfahrt hineinragt, wendet sich der Besitzer der Liegenschaft an den vermeintlichen Störer und legt ein Vergleichsangebot vor. Darin fordert er einen Betrag (anfangs 395 Euro) sowie eine Unterlassungserklärung. Wenn die Bedingungen erfüllt werden und man den Betrag fristgerecht einzahlt, wird auf eine Besitzstörungsklage verzichtet, so das Schreiben des Besitzers.

"Parken verboten Hinweis bei der Hasnerstraße 128"
"Parken verboten Hinweis bei der Hasnerstraße 128"
heute.at

Muss man die Strafe bezahlen?

Laut ÖAMTC-Rechtsexperten Nikolaus Authried gehe es darum, erstmal nicht in Panik zu verfallen und die Strafe auch nicht sofort zu bezahlen, sondern sich an eine Rechtsberatung zu wenden. Es geht darum, die Chancen auszuloten, ob man das angedrohte Gerichtsverfahren gewinnen könnte, so der Jurist.

Es kann tatsächlich sein, dass eine Besitzstörung vorliegt, wo der Besitzer gute Chancen hätte, das Verfahren zu gewinnen. Oder das Gegenteil: Ich als Störer habe gute Karten, das Verfahren zu gewinnen. Man sollte sich rechtlich beraten lassen, um die Chancen auszuloten.
Nikolaus Authried
ÖAMTC Rechtsberatung

Es kommt vor allem darauf an, ob tatsächlich eine Besitzstörung vorliegt und das wiederum hängt davon ab, ob man direkt vor der Einfahrt oder daneben geparkt hat und wie weit man in die Einfahrt hineingeragt ist. Außerdem hat man bessere Chancen, wenn man nur kurz wegen einer Panne angehalten hat und das beweisen kann.

Wer bestimmt die Höhe der Strafe?

Da es sich um ein Vergleichsangebot handelt, ist die Höhe der Strafe nicht gesetzlich geregelt. Der Besitzer kann dem vermeintlichen Störer ein Angebot machen und sagen: "Wenn du meine Bedingungen annimmst, ist die Sache damit gegessen und es kommt zu keiner Klage". Diese Beträge (400-500 Euro), die verlangt werden, orientieren sich an dem, was bei einem tatsächlichen Verfahren verlangt werden könnte. Das beginnt bei rund 500 Euro, kann aber mehr werden, je nach Verfahren.

Es wird eine Summe gewählt, die unterhalb der 500 Euro liegt, die der Störer auf jeden Fall bezahlen müsste, wenn es zu einer Klage kommt. Dadurch versucht man dem Störer schmackhaft zu machen, doch den außergerichtlichen Weg zu beschreiten.
Nikolaus Authried
ÖAMTC Rechtsberatung

Empfehlenswert ist auf jeden Fall, sich beraten zu lassen, ehe man etwas tut. ÖAMTC Mitgliedern steht die ÖAMTC Rechtsberatung zur Verfügung oder auch Beratungsstellen anderer Organisationen. Rechtsschutzversicherungen decken solche Verfahren in der Regel nicht ab.

Auf den Punkt gebracht

  • Weitere Autofahrer-Falle in Ottakring: 395 Euro Strafe für unerlaubtes Halten und Parken
  • Wir sprechen mit der ÖAMTC-Rechtsabteilung über die rechtlichen Fakten
AF
Akt.