Polizei wartete im Wald

350 Euro Strafe für Fahrt auf Weg in der Wiener Lobau

Weil das Radfahren auf einem Waldwegerl in der Lobau illegal war, soll der Architekt nun 350 Euro brennen. Das will er sich nicht gefallen lassen.

Thomas Peterthalner
350 Euro Strafe für Fahrt auf Weg in der Wiener Lobau
Wolfgang T. (59) soll 350 Euro Strafe wegen Radtour in der Lobau zahlen.
Privat

Bei traumhaftem Sommerwetter wollte Wolfgang T. (59) aus Krems (NÖ) einen Radausflug in das Naturjuwel Lobau in Wien-Donaustadt unternehmen. "Bei der Radtour wollte ich die Natur genießen", so der Architekt und Künstler zu "Heute". Doch der Ausflug mit seiner Begleiterin nahm eine unschöne Wendung.

Planquadrat am Wegerl

"Wir sind mit den Rädern Spuren in den Wald nachgefahren. Auf einmal wurden wir mitten im Wald von einem Förster und einer Polizistin angehalten." Wolfgang T. und seine Bekannte wären illegal mit den Fahrrädern auf dem Wegerl unterwegs gewesen, hätten gegen das Nationalparkgesetz verstoßen, so der Vorwurf. "Die Polizistin war sehr freundlich, der Förster weniger." Wolfgang T. entschuldigte sich, die Beamtin nahm seine Daten auf. "Wir haben ein Schild übersehen und mussten zurückfahren." Der Fall war damit noch nicht erledigt.

350 Euro Strafe für Fahrt auf Wegerl

Ein paar Tage später flatterte dem Kremser ein Brief der Stadt Wien ins Haus. Der begeisterte Radler sollte unglaubliche 350 Euro Strafe brennen. "Sie sind entgegen § 6 Abs. 1 Wiener Nationalparkgesetz, wonach im Nationalparkgebiet sämtliche Eingriffe in die Natur verboten sind, im städtischen Forstrevier 1220 Wien, Obere Lobu, zwischen dem Revierteil 'Eberschütt' und 'Grabstein' mit dem Fahrrad abseits eines markierten Radweges mit dem Fahrrad gefahren, obwohl das Verwenden von Fahrrädern nur auf besonders gekennzeichneten Wegen gestattet ist", war in der Strafverfügung zu lesen.

Hier bog der Radler in den Wald ab, wurde kontrolliert.
Hier bog der Radler in den Wald ab, wurde kontrolliert.
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"Gutgläubige Menschen abgezockt"

Wolfgang T. fühlte sich wie im falschen Film. "Radfahren ist keine Gefährdung für Mensch und Tier. Auf dem Weg waren schon viele Radspuren. Bei 350 Euro verschlägt es einem die Sprache. Da werden gutgläubige Menschen abgezockt. Die Strafe steht in keinem Verhältnis zu dem, was passiert ist."

Schwerpunktkontrollen in der Lobau

Mit einem "Planquadrat" im Wald hätte der Hobbysportler nicht gerechnet, zuständig dafür ist die MA 49. "Bei einem Fehlverhalten muss man mit einer Strafe rechnen", so MA-49-Sprecher Florian Hutz. Man dürfe im Nationalpark Lobau nur auf markierten Radwegen unterwegs sein. "Es gibt immer wieder Schwerpunktkontrollen in der Lobau", warnt er. Bei 350 Euro Strafe dürften sich die Kontrollen auszahlen.

"Raser kommt günstiger davon"

"Ich habe niemanden totgefahren oder verletzt, es ist auch nichts beschädigt worden. Auto-Raser kommen günstiger davon, wenn sie erwischt werden", stellt Wolfgang T. die unverhältnismäßig hohe Strafe in Frage. Der Künstler legte Einspruch ein, will sich die "Spazierwegerl-Abzocke" in der Lobau nicht gefallen lassen.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Radfahrer aus Krems wurde mit einer 350-Euro-Strafe belegt, nachdem er und seine Begleiterin im Naturjuwel Lobau in Wien von einem Förster und einer Polizistin angehalten wurden, weil sie abseits des markierten Radwegs gefahren waren
    • Der Radfahrer ist empört über die unverhältnismäßig hohe Strafe und hat Einspruch eingelegt, da er der Meinung ist, dass Radfahren keine Gefährdung für Mensch und Tier darstellt
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    Akt.