Verstöße gegen Kartellrecht

3 Mio. Euro! Diese Firma muss eine hohe Strafe zahlen

Tiefer Griff in die Firmenkassa: Wegen kartellrechtlicher Verstöße muss das Schweißtechnik-Unternehmen Fronius eine Millionenstrafe zahlen.

Oberösterreich Heute
3 Mio. Euro! Diese Firma muss eine hohe Strafe zahlen
Die Wettbewerbsbehörde hat das Schweißtechnik-Unternehmen zu einem tiefen Griff in die Kassa verdonnert.
Fronius

Es geht um Absprachen im Bereich der Schweißtechnik: Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte im Juni gegen die Firma mit Sitz in Sattledt (Bez. Wels-Land) beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße eingebracht. In der Folge waren noch weitere Unternehmen betroffen.

Die Hintergründe: Die BWB hatte über das anonyme Whistleblowing-System Informationen zu den Vertriebsverträgen von Fronius mit seinen Partnern erhalten. Daraufhin wurden Ermittlungen eingeleitet. Fronius stellte einen Kronzeugenantrag bei der BWB und kooperierte kontinuierlich und umfassend.

Die Details: Die Verträge enthielten kartellrechtswidrige Regeln über eine Gebietsaufteilung mit absolutem Gebietsschutz, Preisabsprachen und Wettbewerbsverbote. Außerdem wurden auch Verstöße, wie etwa Preisabsprachen und Deckangebote bekannt.

Fronius gestand den Sachverhalt ein und akzeptierte die Höhe der Geldbuße. Das Unternehmen erhielt den Kronzeugenstatus. Aus diesem Grund wurde eine verminderte Strafe von drei Millionen Euro beantragt.

Auch Partner akzeptierten Strafen

Auch die Partner Zultner und Haberkorn akzeptierten die Bußen von 505.000 bzw. 870.000 Euro. Damit werden Strafen in Höhe von insgesamt rund 4,38 Millionen Euro beantragt.

"Die Verfolgung von Kartellen hat höchste Priorität, um funktionierenden und fairen Wettbewerb sicherzustellen", betont die interimistische BWB-Chefin Natalie Harsdorf-Borsch. Man beobachte jeden Markt und greife Hinweise rasch auf und verfolge diese konsequent.

Aufstieg für Harsdorf-Borsch

Harsdorf-Borsch ist schon seit zwei Jahren als vorübergehende Leiterin der Bundeswettbewerbsbehörde. Nun soll sie auch offiziell Chefin werden.

Gemäß Wettbewerbsgesetz wird die BWB-Leitung auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten für eine Funktionsperiode von fünf Jahren ernannt. Harsdorf-Borsch ist seit 2009 für die Behörde tätig.

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