43-Jähriger vor Gericht
3-Jährige mit Einverständnis der Mutter missbraucht
Ein Burgenländer (43) soll seine Töchter und eine 3-Jährige sexuell missbraucht haben. Die Mutter des Mädchens war bei den Taten dabei.
Entsetzliche Vorwürfe werden ab heute, Dienstag, in Eisenstadt gegen einen Burgenländer (43) erhoben: Der Mann soll nicht nur seine Schwester, sondern auch seine minderjährige Tochter und ein kleines Mädchen (3) sexuell missbraucht haben. Eines der Opfer soll mittlerweile in der Steiermark leben.
Laut Anklage soll der 43-Jährige seine damals 14-jährige Tochter mit Mephedron (gehört zur Gruppe der Amphetamine, Anm.) unter Drogen gesetzt und vergewaltigt haben. Dabei soll er Fotos und Videos gemacht haben, die er anschließend verkaufte. Auch eine Freundin seiner Tochter ist unter den Missbrauchsopfern. Der Burgenländer aus dem Bezirk Oberwart soll sich zudem an einer seiner Schwestern vergangen haben. Auch bei einer weiteren Schwester versuchte er es, diese konnte sich jedoch erfolgreich wehren.
Das sind die Bilder des Tages
3-Jährige mit Einverständnis der Mutter missbraucht
Von 2021 bis 2022 soll der Angeklagte auch ein erst dreijähriges Mädchen sexuell missbraucht haben – mit dem Einverständnis der Mutter (21), die daran beteiligt gewesen sein soll. Der jungen Frau aus dem Bezirk Hollabrunn (NÖ) soll er glaubhaft gemacht haben, dass das Kind dadurch keine Schäden davonträgt. Die 21-Jährige ist ebenfalls angeklagt.
Sowohl der 43-Jährige als auch die 21-Jährige – sie sind kein Paar – befinden sich seit Dezember 2022 in U-Haft in der JVA Eisenstadt. Dem Mann werden schwerer sexueller Missbrauch Unmündiger sowie einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, sexuelle Übergriffe, die pornografische Darstellung Minderjähriger, Blutschande und der Verkauf von Drogen vorgeworfen.
Angeklagte bestritten die Taten
Ermittler waren durch Zufall auf den Angeklagten gestoßen – bei der Auswertung von Bildern von sexuell missbrauchter Kinder in einem anderen Fall. Laut Staatsanwaltschaft bestritten beide in ihren anfänglichen Einvernahmen die ihnen vorgeworfenen Taten bzw. verharmlosten diese. Der Prozess ist für zwei Tage anberaumt.