1.027 Euro jedes Monat

29 Millionen Euro für Studenten – das kommt im Herbst

Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) zeigte nun, was sich für die Studenten nach der jährliche Valorisierung verändern wird.

Lukas Leitner
29 Millionen Euro für Studenten – das kommt im Herbst
Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) präsentierte die Beihilfen für das kommende Studienjahr. (Archivbild)
Helmut Graf

Während sich die Studenten gerade in den Ferien erholen, verkündete Bildungsminister Martin Polaschek mehrere Änderungen in der finanziellen Beihilfe, die ab dem nächsten Studienjahr geltend gemacht werden. Konkret handelt es sich dabei um die jährliche Valorisierung der Studienbeihilfe. Durch diese könne gezielt auf den Bedarf der Studenten eingegangen werden, wie Polaschek erklärte.

Mehr Geld für Stipendien

"Für das kommende Studienjahr erhöhen wir die Studienbeihilfe um fast 10 %. Damit profitieren Studentinnen und Studenten in Österreich, die diese beziehen, von rund 29 Millionen Euro zusätzlich," erklärte der Bildungsminister. So werde für eine "spürbare Entlastung und treffsichere Unterstützung", für jene, die während ihrer Hochschulausbildung darauf angewiesen sind, gesorgt. Direkt betroffen davon sind die rund 50.000 Studienbeihilfebezieher.

Jetzt: 1.027 monatlich

Daraus ergibt sich, dass die maximale Beihilfe seit der Einführung der Valorisierung von 923 Euro auf 1.072 Euro monatlich angehoben wurde. Je nach Lebenssituation der Studierenden können aber weitere Zuschläge hinzukommen. Dazu gehören etwa ein Kinderzuschlag sowie Zuschüsse für die Kosten für Kinderbetreuung, der Fahrtkostenzuschuss, der Versicherungskostenbeitrag, die Refundierung von Studienbeiträgen sowie Zuschläge für Studierende mit Behinderung.

Ab dem Sommersemester 2025 sollen Letztere um 50 Prozent aufgestockt werden. "Es ist mir ein Anliegen, Studierende mit Behinderungen besonders zu unterstützen. Ihre gezielte Förderung ist entscheidend auf ihrem Weg zum Studienabschluss", so Bundesminister Polaschek. Ein entsprechender Verordnungs-Entwurf dafür befinde sich aktuell in Begutachtung.

Neue Zuverdienstgrenze

Gleichzeitig steigen mit der Valorisierung auch die Leistungs- und Förderstipendien. Für das aktuelle Studienjahr werden dafür 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese Stipendien kommen einerseits jenen Studierenden zugute, die eine überdurchschnittliche Studienleistung erbringen, und andererseits jenen, die mit ihren wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten beschäftigt sind.

Letztlich wurde auch die Zuverdienstgrenze der Studienbeihilfebeziehrn erneut angehoben. Dies geschah bereits 2021 um 50 Prozent – von 10.000 auf 15.000 Euro jährlich. Durch eine kürzlich kundgemachte Novelle des Studienförderungsgesetzes wird auch die Zuverdienstgrenze valorisiert. Das bedeutet, dass sie rückwirkend für 2024 von 15.000 auf 16.455 Euro angehoben wird.

Die Bilder des Tages

1/61
Gehe zur Galerie
    <strong>18.12.2024: Schild vor Restaurant löst hitzige Debatte aus.</strong> Ein Restaurant an der Nordsee ruft Gäste auf, doch bitte nett zu der Bedienung zu sein. <a data-li-document-ref="120078967" href="https://www.heute.at/s/schild-vor-restaurant-loest-hitzige-debatte-aus-120078967">Auf Facebook wird das Schild dazu hitzig diskutiert &gt;&gt;&gt;</a>
    18.12.2024: Schild vor Restaurant löst hitzige Debatte aus. Ein Restaurant an der Nordsee ruft Gäste auf, doch bitte nett zu der Bedienung zu sein. Auf Facebook wird das Schild dazu hitzig diskutiert >>>
    Screenshot Facebook/Markus Reperich; Google Street View

    Auf den Punkt gebracht

    • Bildungsminister Martin Polaschek kündigte für das nächste Studienjahr mehrere Änderungen in der finanziellen Beihilfe an, darunter eine jährliche Valorisierung, die zu einer Erhöhung der Studienbeihilfe um fast 10 % führen wird
    • Dadurch erhalten Studierende in Österreich, die Studienbeihilfe beziehen, zusätzlich rund 29 Millionen Euro
    • Auch die Leistungs- und Förderstipendien steigen mit der Valorisierung, und die Zuverdienstgrenze der Studienbeihilfenbezieher wird angehoben
    LL
    Akt.