Vereinbarung unterschrieben

25.000 € Gehalt – aber Wiener zahlt Ex-Frau nur 1.000 €

Ein Mann hatte den Verdacht, dass ihn seine Frau betrügt. Er wollte die Ehe fortsetzen, aber nur mit einer speziellen Unterhalts-Vereinbarung.

Wien Heute
25.000 € Gehalt – aber Wiener zahlt Ex-Frau nur 1.000 €
Die Scheidung des Paares endete mit Gerichtsstreitigkeiten. (Symbolbild)
Getty Images

Drum prüfe, wer sich ewig bindet – oder eine Vereinbarung beim Notar unterzeichnet: Ein Paar hatte im Jahr 2015 in der Schweiz geheiratet, im gleichen Jahr wurde eine gemeinsame Tochter geboren. 2016 zog die Patchwork-Familie – der Mann hat zwei Kinder aus erster Ehe, die Frau eine Tochter aus einer früheren Beziehung – in ein Einfamilienhaus nach Wien-Hietzing.

Doch schon bald tauchten Wolken am Liebeshimmel auf: Der Mann vermutete, dass seine Frau ihn betrog. Statt einer Scheidung einigte sich das Paar aber auf eine andere Lösung: Der Wahl-Wiener versprach in der Ehe zu bleiben, wenn seine Frau eine Unterhalts-Erklärung unterzeichnet.

1.000 Euro Unterhalt pro Monat für Ex-Frau

Diese sah vor, dass die Frau im Fall des Scheiterns der Beziehung im ersten Jahr 3.000 Euro Unterhalt im Monat, im zweiten Jahr 2.000 Euro und ab dem dritten Jahr nur noch 1.000 Euro erhält. Bleibe sie im Haus wohnen, würde zudem die Hälfte der entgangenen Mieteinnahmen samt Betriebskosten auf den Unterhalt angerechnet werden. Die Frau rechnete offenbar nicht mit einer Scheidung und unterschrieb im Februar 2018 die notariell beglaubigte Vereinbarung.

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    privat, iStock

    Doch es kam, wie es kommen musste: Die Ehe zerbrach, der Mann zog schließlich aus und reichte die Scheidung ein. Die Ex-Gattin fühlte sich aber nicht mehr an die Erklärung gebunden, diese sei sittenwidrig gewesen. Ihr Ex-Mann habe sie zudem böswillig verlassen und verdiene mit seiner Tätigkeit in verschiedenen Unternehmen rund 25.000 Euro pro Monat. Die Verlassene forderte daher den ihr von Gesetzes wegen zustehenden Unterhalt.

    Vereinbarung gilt, Frau kann für sich selbst sorgen

    Doch das Bezirksgericht Hietzing wies die Klage der Frau ab, die Unterhaltsvereinbarung gelte, berichtet die "Presse". Auch das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen urteilte, dass die Erklärung nicht sittenwidrig ist. Die Causa ging schließlich vor den Obersten Gerichtshof (OGH): Aber auch die Höchstrichter befanden, dass die Vereinbarung gilt. Ein teilweiser Unterhaltsverzicht sei zulässig, solang der betroffene Partner in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt zu verdienen.

    Und das wäre hier der Fall: Denn, vor der Ehe habe die Frau gearbeitet und rund 5.000 Euro im Monat verdient. Sie muss sich daher auch langfristig mit den 1.000 Euro Unterhalt zufriedengeben. Zudem hätte die Frau auch nicht das Recht zu erfahren, wie viel ihr Ex derzeit verdient. Dieser lebt mittlerweile auf Malta ...

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Wiener Mann, der seine Frau des Betrugs verdächtigte, setzte eine spezielle Unterhaltsvereinbarung auf, die im Falle einer Scheidung reduzierte Zahlungen vorsah
    • Trotz der Einwände der Ex-Frau, die die Vereinbarung als sittenwidrig ansah, bestätigten mehrere Gerichte, einschließlich des Obersten Gerichtshofs, die Gültigkeit der Vereinbarung, da die Frau in der Lage sei, ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen
    red
    Akt.