Niederösterreich
225 €! So holst Du Dir ab Mittwoch den neuen Superbonus
Im nö. Landtag wurde am Dienstag der neue Heizkostenzuschuss beschlossen. Er beträgt 150 Euro plus eventuell nochmals 75 Euro obendrauf.
In der Landtagssitzung am Dienstag wurde der neue Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/2024 beschlossen. Er ist ab dem 20. Dezember bis Ende März 2024 zu beantragen und beträgt 150 Euro. In einigen Fällen sind sogar nochmals 75 Euro zusätzlich möglich (Sonderförderung). Sozialhilfeempfänger bekommen den Bonus automatisch. Achtung: Der Bonus richtet sich nach der Ausgleichszulage. Fördervolumen: 45 Millionen Euro.
"Ich freue mich, dass wir die Landsleute auch in der heurigen Heizsaison wieder unterstützen können. Wir greifen jenen Haushalten und Familien mit 225 Euro unter die Arme, die aufgrund der Teuerung die Unterstützung benötigen“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (VP).
„Wir greifen jenen Haushalten und Familien mit 225 Euro unter die Arme, die aufgrund der Teuerung die Unterstützung benötigen“
Den NÖ Heizkostenzuschuss erhalten Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben. Personen, die sich unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG befinden, können den NÖ Heizkostenzuschuss ab 20. Dezember 2023 und bis 31. März 2024 per Antrag bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragen.
Weiters läuft noch bis 31. Dezember der Wohnkostenzuschuss. Um das untere Einkommensdrittel in der Teuerungs- und Inflations- sowie Energiekrise zu unterstützen, hatte das Land NÖ den Wohnkostenzuschuss neu definiert. Achtung: Diese Bonuszahlung ist einkommensabhängig! Von 23. Oktober bis 31. Dezember kann er auf der Website des Landes beantragt werden. 150 Euro gibt es für die erste im Haushalt lebende Person, je 50 Euro für jeden weiteren Hauptwohnsitzer im Haushalt. Ein Vier-Personen-Haushalt erhält somit eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro.
Nicht zu verwechseln ist der Bonus mit dem von 19. April bis 30. Juni 2023 laufenden NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro. Hier standen insgesamt 85 Euro Millionen Euro zur Verfügung und dieser Zuschuss ist einkommensabhängig. Den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss konnten jene NÖ Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen 40.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat bzw. 100.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben, nicht übersteigt.