Kärnten
2.180 € Strafe – Blumengießen kann verboten werden
In Kärnten wird ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, durch welches Bürgermeister künftig präventiv etwa das Poolbefüllen verbieten können.
Wärmere Temperaturen, niedrigerer Niederschlag, weniger Schnee, weniger Wasser: Diese Rechnung bereitet den Kärntnern Sorge. Um einen akuten Wassermangel zu verhindern, bringt die Landesregierung nun ein neues Gesetz auf Schiene, berichtet "kärnten.orf.at". Dieses soll vor allem in den kritischen Monaten Mai und Juni Abhilfe schaffen.
Denn im Frühsommer starten viele mit der Befüllung ihrer Pools; "das belastet das Leitungsnetz", erklärt Wasserwirtschafts-Referent Daniel Fellner (SPÖ). Ein neuer Entwurf zur Änderung des Gemeindewasserversorgungsgesetzes soll bereits nächste Woche in der Regierungssitzung eingebracht werden.
Bis zu 2.180 Euro Strafe
Dieses sieht vor, dass Bürgermeister den sparsamen Umgang mit Trinkwasser verordnen können. "Bisher war es so, dass man nur in einem Akutfall Maßnahmen setzen durfte. Jetzt soll es so sein, wenn man davon ausgehen kann, dass es zu einer Wasserknappheit kommt, präventiv schon Maßnahmen setzt, um das zu verhindern", so Fellner zum Kärntner ORF.
Das Befüllen von Pools oder das Gießen von Gartenpflanzen steht dann also unter Strafe. Bis zu 2.180 Euro könnte die Gemeinde bei Verstößen in Rechnung stellen. Auch die Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie sollen mit der Gesetzesnovelle umgesetzt werden.